HBV fordert zügige Gesetzesänderung des „Grünen Bandes” im Sinne der Landwirtschaft

13.11.2024
Herbstlandschaft
©

Nach den drei offenen Gesprächsrunden zum „Nationalen Naturmonument Grünes Band“, die von der hessischen Landesregierung organisiert wurden und an denen Verbände, Organisationen sowie betroffene Landwirte, Jäger und Waldbesitzer teilnahmen, bekräftigt der Hessische Bauernverband (HBV) seine Forderung nach einer zügigen Überarbeitung des Gesetzes. 

Während der Gesprächsrunden konnten die Vertreter der betroffenen Interessengruppen ihre Anliegen und Positionen zum Grünen Band einbringen. Torsten Möller, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Werra-Meißner, nahm bei der Veranstaltung in Wehretal-Reichensachsen Stellung für die betroffenen Landwirte: „Wir begrüßen es, dass endlich auf Augenhöhe mit uns Betroffenen gesprochen wird und hoffen, dass die Landesregierung die Schieflagen korrigiert“, sagte Möller.  Der Werra-Meißner-Kreis, der mit rund 4.000 Hektar direkt betroffen ist, gehört neben den Landkreisen Fulda und Hersfeld-Rotenburg zu den am stärksten betroffenen Regionen in Hessen. In Hessen kommen auf einen Kilometer ehemalige Zonengrenze ca. 30 Hektar Schutzgebiet, in Thüringen lediglich ca. acht Hektar. Das Naturmonument umfasst in Hessen daher rund 20 Prozent mehr Fläche als in Thüringen.

Der HBV fordert weiterhin eine deutliche Verkleinerung der Gebietskulisse und insbesondere die Streichung der sogenannten Zone III, der laut Aussage des Landwirtschaftsministeriums sowieso keine naturschutzfachliche Bedeutung zukommt. Durch das „Grüne Band“ werden rund 26 Prozent des Offenlandes unter Schutz gestellt, obwohl im Rahmen des Runden Tisches Landwirtschaft und Naturschutz als Zielgröße der Biotopvernetzung im Offenland lediglich ein Wert von bis zu 15 Prozent vereinbart wurden. Es gibt keine nachvollziehbare Begründung, warum die Ausweisung in dieser Größenordnung auf hessischer Seite nötig ist, wenn auf Thüringer Seite mit einer gewissen Ausweitung in Hessen bereits ausreichende Vernetzungsfunktionen bestehen. 

Flächen kommunaler und privater Waldbesitzer und landwirtschaftliche Offenlandschaften sollten gänzlich aus dem Ordnungsrecht herausgenommen und produktionsintegrierte Naturschutzmaßnahmen angeboten werden. Ordnungsrecht steht im Widerspruch zum Hessischen Naturschutzgesetz, welches von einem Vorrang freiwilligen Naturschutzes ausgeht. „Den Landwirten sollten vertragliche Regelungen angeboten werden, die auf freiwilliger, kooperativer Basis beruhen. Kompromissloses Durchsetzen von Ordnungsrecht hilft letztlich sicher nicht der Sache”, erklärt Sebastian Schneider, Generalsekretär des HBV. „Wir erwarten nun, dass die Einwendungen von Landwirten, Waldbesitzern und Jägern aus dem Dialogprozess zügig aufgenommen und gemeinsam mit Ihnen umgesetzt werden.“