Landwirtschaftliche Produktion muss Vorrang vor Freiflächen-PV haben

12.11.2024
Photovoltaik PV-Anlage
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HBV warnt vor weiterem Flächenverlust

Der Hessische Bauernverband (HBV) warnt angesichts des hohen Flächenverbrauchs in Hessen davor, Freiflächen-Photovoltaik (PV) als alleinigen Motor für die Entwicklung des ländlichen Raumes zu sehen. Das Hessische Wirtschaftsministerium hatte mitgeteilt, dass gerade der ländliche Raum vom Ausbau der Freiflächen-PV profitiere. HBV-Präsident Karsten Schmal befürchtet, dass das Ministerium die hessische Agrarstruktur dabei nicht berücksichtigt hat. 65 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Hessen sind Pachtflächen. Bei der Installation großer Freiflächen-PV droht den Landwirten daher ein umfangreicher Flächenverlust ohne Beteiligung an Anlagenerlösen. Zudem sei der Bodenmarkt in vielen hessischen Regionen durch Flächenknappheit bereits angeheizt. „Freiflächen-PV steht in Flächenkonkurrenz zu unserer Kernaufgabe, der Produktion regionaler Lebensmittel für die Ernährungssicherung unserer Gesellschaft“, so Schmal. „Der HBV lehnt Freiflächen-PV nicht generell ab. Wir brauchen aber ein wirksames Reglement, damit es keinen Wildwuchs von Anlagen zu Lasten der Landwirtschaft gibt. Die Politik ist gefordert, den agrarstrukturellen Belangen gegenüber Freiflächen-PV die notwendige Gewichtung zu geben, nicht zuletzt da die Landwirtschaft selbst ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum ist. Etwas anderes kann nur gelten, wenn Landwirte vor Ort bei der Erstellung einer Freiflächen-PV beteiligt werden, oder eine echte Agri-PV-Anlage, unter der Lebensmittelerzeugung möglich ist, realisiert wird.”

Der HBV sieht zudem den Platz für Freiflächen-PV primär auf Konversionsflächen oder ungenutzten Dachflächen. Schmal fordert daher die Politik auf, primär Hemmnisse beim Ausbau von PV-Anlagen bspw. auf Gewerbebauten oder Parkplätzen abzubauen, anstatt den Ausbau von Freiflächen-PV zu forcieren. Schmal appelliert an die Politik: „Solange flächenschonendere erneuerbare Energie realisiert werden kann, muss auf landwirtschaftlichen Nutzflächen die Nahrungsmittelproduktion grundsätzlich Vorrang vor einer Flächennutzung durch Freiflächen-PV haben.“