Die Stimme der Bauernfamilien in Hessen
Der Hessische Bauernverband vertritt mit seinen 18 Kreis- und Regionalbauernverbänden die Interessen von rund 18.000 landwirtschaftlichen Betrieben in Hessen. Er ist Interessenvertreter für alle Landwirtinnen und Landwirte mit ihren Familien - unabhängig von Produktionsrichtung, Größe und Rechtsform. Gleichzeitig verstehen wir uns damit auch als Interessenvertreter für die ländlichen Räume und unterstützen Organisationen, die sich um die Landwirtschaft, dieser nahestehenden Wirtschaftszweige und um die ländlichen Räume kümmern. Dabei arbeiten wir parteipolitisch unabhängig.
Die wichtigste Aufgabe des Verbandes ist laut Satzung die Wahrnehmung der agrar-, wirtschafts-, sozial-, bildungs- und kulturpolitischen Interessen der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen. Wir arbeiten mit dem Selbstverständnis, Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und die natürlichen Produktionsgrundlagen als Basis der wirtschaftlichen und sozialen Sicherung der Menschen und ihre Arbeitsplätze in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum genauso nachhaltig gesichert sind, wie die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in der Kulturlandschaft als Lebensgrundlage des Menschen.
Immer vor Ort erreichbar
Die Kreis- und Regionalbauernverbände samt ihrer Ortsverbände sind flächendeckend im gesamten Landesgebiet für alle Mitglieder mit Beratungs- und Geschäftsstellen vor Ort präsent. Neben der agrarpolitischen Interessenvertretung versteht sich der Verband samt seiner 21 Kreis- und Regionalgeschäftsstellen als Dienstleister als Anbieter breiter und attraktiver Beratungs- und Sachleistungsangebote in allen die Landwirtschaft betreffenden Fragen.
Demokratie leben
Jeder Landwirt oder jede natürliche Person, die der Landwirtschaft verbunden ist, kann Mitglied im Bauernverband werden und als Altenteiler oder Verpächter auch bleiben. Der Organisationsgrad von etwa 90 Prozent verleiht dem Bauernverband nach außen entsprechendes politisches Gewicht. Der Hessische Bauernverband steht mit politischen Entscheidungsträgern, mit den Akteuren der Agrarwirtschaft sowie mit Medien und gesellschaftlichen Vertretern in ständigem Kontakt, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.
Der Hessische Bauernverband ist demokratisch organisiert. Die demokratische Willensbildung reicht von Orts- über Kreis- und Regionalverbände bis hin zum Landesverband. Alle Mitglieder haben dabei jederzeit die Möglichkeit, sich aktiv in die Verbandsarbeit einzubringen und über die Ausrichtung des Verbandes mitzuentscheiden. So hat etwa jedes Mitglied das Recht, Anträge an die Vertreterversammlung zu stellen.
Der Meinungsbildungsprozess vollzieht sich zwischen den vier Organen des Hessischen Bauernverbandes: Vertreterversammlung, Vorstand, Verbandsrat und Präsidium.
Vertreterversammlung
Die mindestens einmal jährlich stattfindende Vertreterversammlung ist wichtigstes Entscheidungsgremium des Verbandes. Hierzu entsendet jeder Kreis- und Regionalbauernverband Delegierte. Diese wählen nicht nur turnusgemäß alle drei Jahre einen Präsidenten und seine Stellvertreter, sondern fassen Beschlüsse zu allen allgemeinen und grundsätzlich bedeutenden wirtschaftspolitischen und berufsständischen Fragestellungen. Ferner unterstützt sie den Vorstand und Verbandsrat durch das Gewicht ihrer Beschlüsse bei besonders wichtigen Fragen und gar bei Satzungsänderungen. Auch ist sie auf Vorschlag des Vorstandes für die Wahl der zu wählenden Mitglieder des Präsidiums verantwortlich.
Vorstand
Der Vorstand des Hessischen Bauernverbandes besteht aus dem Präsidenten und aktuell aus drei Vizepräsidenten. Bei zulässiger Wiederwahl scheidet jedes Jahr mindestens ein Mitglied aus dem Vorstand aus. Dabei achten wir drauf, dass die Mitglieder des Vorstandes auch die verschiedenen Regionen Hessens repräsentieren. Der Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes und seine Stellvertreter gehören dem Vorstand laut Satzung mit beratender Stimme an.
Zuständig ist der Vorstand für alle verbandspolitischen Angelegenheiten, die das grundlegende Selbstverständnis unserer berufsständischen Arbeit betreffen. Dazu gehört unter anderem die Vertretung der agrar-, wirtschafts-, sozial-, bildungs- und kulturpolitischen Interessen unserer Mitglieder, aber genauso auch der Schutz und die Erhaltung des Privateigentums und der Freiheit der Persönlichkeit oder die Koordination der Tätigkeit der Mitgliedsorganisationen in allen wesentlichen Angelegenheiten.
Verbandsrat
Der Verbandsrat setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstands des Hessischen Bauernverbandes und den Vorsitzenden der Kreis- und Regionalbauernverbände zusammen. Er diskutiert aktuelle politische Themen, nimmt zu diesen Stellung und verabschiedet Beschlüsse und Positionen des Verbandes. Ebenso kann das Präsidium für bestimmte Arbeitsgebiete und Aufgaben Fachausschüsse einsetzen. Weiterhin beschließt er den Jahresabschluss und Haushaltsplan oder entscheidet über die Entlastung der Geschäftsführung. Auch ist er für die Wahl des Generalsekretärs und seiner Stellvertreter auf Vorschlag des Vorstands zuständig.
Der Erweiterte Verbandsrat schließt die Kreisgeschäftsführer der 18 Kreis- und Regionalverbände mit ein, die den Verbandsrat mit beratender Stimme unterstützen.
Präsidium
Das Präsidium besteht einerseits aus den Mitgliedern von Vorstand und Verbandsrat. Dazu gehören der Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes, seine Stellvertreter und die Ehrenpräsidenten, die dem Präsidium mit beratender Stimme genauso angehören, wie gewählte, stimmberechtigte und damit assoziierte Mitglieder des Verbandes.
Das Präsidium befasst sich mit allgemeinen wirtschafts- und agrarpolitischen Angelegenheiten sowie mit Maßnahmen im Rahmen der von der Vertreterversammlung beschlossenen Grundsätze, der Stellung von Anträgen an die Vertreterversammlung. Schlussendlich ist es auch das Präsidium, welches die Delegierten zur Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes auf Vorschlag des Vorstandes benennt.
Fachausschüsse
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Hessischen Bauernverbandes haben Fachausschüsse hohe Bedeutung. Sie diskutieren über aktuelle Fachthemen und strategische Perspektiven und tragen auf diese Weise zur verbandsinternen Meinungsbildung bei. Sie leisten in beratender Funktion die fachliche Vorarbeit für das Präsidium.
Der Vorsitzende eines HBV-Fachausschusses, der auf Vorschlag des Vorstandes vom Verbandsrat berufen wird, ist zumeist Vorsitzender eines Kreis- oder Regionalbauernverbandes. Die Geschäftsführung des Ausschusses wird vom Hauptamt des HBV betreut. Die weitere Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach Benennung der Mitglieder durch die Kreis- und Regionalbauernverbände.
Über Hessen hinaus
Als einer von insgesamt 18 Landesbauernverbänden ist der Hessische Bauernverband ordentliches Mitglied seines Dachverbandes, dem Deutschen Bauernverband (DBV). Über die Büros in Berlin und Brüssel ist der DBV der zentrale Ansprechpartner für alle politischen Parteien, Verbände und Organisationen des öffentlichen Lebens auf nationaler Ebene. Auf europäischer Ebene werden die Landwirte vom COPA-COGECA mit Sitz in Brüssel vertreten. Als Zusammenschluss der berufsständischen Vertreter der ganzen Welt agiert die World Farmers Organisation WFO mit Sitz in Rom.