Afrikanische Schweinepest in Hessen - Newsfeed

14.11.2024
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken!
Wildschwein
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ASP in Hessen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken! Am 15. Juni 2024 wurde das erste infizierte Wildschwein im Land-kreis Groß-Gerau entdeckt. Vermutlich seit April 2024 grassiert die ASP in Südhessen und mittlerweile auch den angrenzenden Bundesländern. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich weiter ausbreiten kann oder auf weitere Hausschweinbestände übertritt. Wir informieren Sie auf dieser Seite über aktuelle Entwicklungen und stellen Ihnen wichtige Informationen bereit. In unserer Zeitachse finden Sie die wichtigsten Ereignisse seit Ausbruchsbeginn. 

 

Zeitachse

09.11.2024 

ASP-Nachweis in Gehege mit Wildschweinen im Landkreis Bergstraße (zählt als Hausschweinebestand)

15.08.2024 Erster Fall bei einem Hausschweinebestand in Rheinland-Pflanz (Kleinsthaltung)

14.08.2024

Nach intensiven Bemühungen der Behörden und des Bauernverbandes können erstmals seit Beginn des ASP-Geschehens rund 800  Schweine zu einem benannten Schlachthof in Schleswig-Holstein verbracht werden. Geld für die Schweine aus Sperrzone III erhalten die Landwirte keines. Die Kosten für den Transport können Landwirte sich bei der Tierseuchenkasse im ersten Schritt erstatten lassen. Das Land arbeitet an einer Förderrichtlinie. 

10.08.2024

Erster Fall eines ASP-positiven Wildschweines in Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis). 

Mittlerweile wurde das Virus in acht Hausschweinebestände in Hessen nachgewiesen. Die Bestände wurden zeitnah vorschriftsmäßig gekeult.

06.08.2024

Umfangreiches ASP-Sonderinfo in Abstimmung mit dem HMLU veröffentlicht. Link >>

01.08.2024

Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2139 DER KOMMISSION vom 1. August 2024 wurde am 02.08.2024 veröffentlicht. Darin enthalten ist nun die Sperrzone III für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Zudem gibt es über folgenden Link eine interaktive Karte in der die ASP-Zonen in Europa dargestellt sind: EU ASF zoning measures (last update: 01/08/2024) (arcgis.com)

Abschluss der Tötung des achten von ASP betroffenen Hausschweinebestandes in Hessen.

31.07.2024

Erster ASP-positiver Kadaver im Landkreis Darmstadt-Dieburg. 

29.07.2024

Mittlerweile sind sechs Hausschweinebestände mit ASP infiziert und infolgedessen gekeult worden. Infektionswege der Hausschweine werden intensiv durch Experten des FLI untersucht, jedoch bisher ohne Ergebnis. 

Fund eines infizierten Wildschweines im Landkreis Bergstraße führt zu einer Ausweitung der Sperrzone II Richtung Süden. Die Sperrzone II reicht nun bis Baden-Württemberg. Zaunbaumaßnahmen (mobiler E-Zaun) werden kontinuierlich weitergeführt und angepasst. 

11.07.2024

Hotspot der ASP-Infektionen scheint das Gebiet rund um den Kühkopf. Es werden kontinuierlich weitere positiv beprobte Wildschweinkadaver gefunden. 

09.07.2024

ASP bei zwei Wildschweinkadavern in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Das Virus hat den Rhein überquert.

05.07.2024

Erster Hausschweinebestand (9 Tiere) ASP positiv beprobt (Biebesheim) und wird infolgedessen gekeult. Infolge des Ausbruchs bei Hausschweinen wird eine Schutzzone (3 km Radius) und Überwachungszone (10 km Radius) um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Hier gelten für die Verbringung von Schweinen noch strengere Regelungen. 

03.07.2024

Zwei Kadaver positiv beprobt, südlich des bisherigen Gebietes. Infizierte Zone wird Richtung Süden (Leeheim) ausgeweitet. 

26.06.2024

Mittlerweile wurden 6 Wildschweinkadaver positiv beprobt, alle im gleichen Gebiet. Nach neusten Erkenntnissen gelten Blut und alle Teile, die Blut enthalten, als Hauptüberträger des Virus. 

24.06.2024

Das Land gibt eine neue Muster-Allgemeinverfügung (AVV) an die Landkreise. Darin wird empfohlen, die Ernte von Getreide und die Grünlandmahd grundsätzlich zu gestattet, wenn am gleichen Tag mit einer Drohne mit Wärmebildkamera abgeflogen wurde und keine Wildschweine oder Wildschweinkadaver im Bestand gefunden werden. Die Aufbewahrung des Flugprotokolls ist für den Nachweisnotwendig (mind. 3 Jahre aufbewahren). 

Der HBV errichtet daraufhin mit Unterstützung des Landesjagdverbandes (LJH) eine Plattform für die Meldung von Drohnenpiloten, die bei der Ernte im infizierten Gebiet unterstützen können. Ein Merkblatt zum Drohnenflug vor der Ernte wird von HBV gemeinsam mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium (HMLU) erstellt. 

Merkblatt zum Drohnenflug >>

Drohnenpiloten und Landwirte, die Kontakte zu Drohnenpiloten benötigen wenden sich an: Drohnen-ASP@HessischerBauernverband.de 

22.06.2024

Mittlerweile wurden vier weitere infizierte Wildschweinkadaver in unmittelbarer Nähe des ersten Fundes, Nahe der Opel-Rennbahn, positiv beprobt. 

21.06.2024

In der neuen Musterallgemeinverfügung (AVV) des Landes Hessen für die Landkreise werden die Auflagen zur Bewirtschaftung auf Druck des HBV gelockert. Mais bis 1 m Höhe und Sonderkulturen sind nun vom Bewirtschaftungsverbot ausgenommen.

19.06.2024 

Der nachgewiesene ASP-Virusstamm gleicht dem in Osteuropa, nicht jedoch dem in Polen und Ostdeutschland. Ein punktueller Eintrag über Lebensmittel wird als Eintragsursache in die hessische Wildschwein-Population vermutet.

15.06.2024

Das erste ASP-positive Wildschwein wird im Landkreis Groß-Gerau, nahe der Opel-Rennbahn, auffällig erlegt und beprobt. Eine Infizierte Zone mit 15 km Radius um den Fund wird eingerichtet. Maßnahmen zur Verhinderung der Versprengung der Wildschweine getroffen. Diese sind unter anderem im ersten Schritt:

  • Kadaversuche intensiviert und zentral koordiniert
  • Jagdruhe für alle Tierarten
  • Anleinpflicht für Hunde
  • Verbot der maschinellen Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen (außer Wein), Ausnahmegenehmigungen möglich
  • mobile Einzäunung der vorerst vermuteten Kernzone 
  • Verbringungsverbot für Schweine sowie deren Erzeugnisse

Hintergrund

ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Eine Übertragung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von kontaminierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie indirekte Übertragungswege durch Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände, Geräte, Maschinen und Kleidung erfolgen. Der Kontakt mit dem Blut infizierter Schweine ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome, mit zumeist tödlichem Verlauf. 

ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit und daher für den Menschen ungefährlich. Auch für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Bisher beschränkte sich das Vorkommen der ASP bei Wildschweinen in Deutschland auf Sachsen und Brandenburg entlang der Grenze zu Polen. Durch wirksame Maßnahmen in den betroffenen Gebieten sowie einem Zaun an der Grenze zu Polen konnte die weitere Ausbreitung der ASP Richtung Westen bisher begrenzt werden.
Erstmals kam es im Juli 2021 zu einem Eintrag der ASP bei Hausschweinen. Seitdem gab es insgesamt Ausbrüche bei Hausschweinen in Brandenburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. 

(Quelle: FLI)