Dem ehemaligen Grenzstreifen der innerdeutschen Grenze kommt eine unbestritten hohe kulturhistorische Bedeutung zu. Ebenso hat sich auf diesem Streifen auf Thüringer Seite in den aufgegebenen Grenzanlagen über die Jahre eine wertvolle Vegetation entwickelt, die aus ökologischer Sicht beachtenswert ist. Die Idee, das „Grüne Band“ als Erinnerungslandschaft und Biotopverbundsystem zu etablieren, ist daher nachvollziehbar. Allerdings darf dieses Vorhaben nicht die grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte der betroffenen Landwirte außer Acht lassen.
Die jüngst durchgeführten Regionalkonferenzen waren ein wichtiges Signal an die betroffenen Menschen vor Ort. Leider wurden diese nicht schon 2022 vor Verabschiedung des durchgeführt, was zu Unmut und mangelnder Transparenz geführt hat.
Der Hessische Bauernverband (HBV) sieht dringenden Anpassungsbedarf im Gesetzgebungsverfahren, um eine ausgewogene, praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.
Problemstellung
Die aktuelle Planung des „Grünen Bandes Hessen“ umfasst:
eine Länge von rund 270 Kilometern durch drei Landkreise und 21 Kommunen,
eine Schutzgebietskulisse von insgesamt 8.250 Hektar, verteilt auf:
Zone I: 2.425 Hektar
Zone II: 4.587 Hektar
Zone III: 1.238 Hektar
In Hessen kommen auf einen Kilometer ehemalige Zonengrenze durchschnittlich 30 Hektar Schutzgebiet, während es in Thüringen lediglich acht Hektar sind. Diese Diskrepanz verdeutlicht die Notwendigkeit einer Neujustierung, zum in Hessen in Zeiten der deutschen Teilung bis an die Grenze gewirtschaftet wurde.
Das seit 2023 geltende Gesetz sieht vor, dass 26 Prozent des Offenlandes in die Biotopvernetzung einbezogen werden sollen. Dies widerspricht den Vereinbarungen des „Runden Tisches Landwirtschaft und Naturschutz“, die eine Zielgröße von maximal 15 Prozent festlegen.
Forderungen des HBV
Reduzierung der Gebietskulisse und Auflagen:
Die Gebietskulisse sollte sich an dem seit 2018 bewährten Thüringer Gesetz orientieren, sprich auch in Hessen sollte das Schutzgebiet je Kilometer Grenze nicht mehr als rund 8 ha betragen.
Streichung des Vorkaufsrechts des Landes:
Das im Gesetz vorgesehene Vorkaufsrecht greift erheblich in die Eigentumsrechte der Landwirte ein und sollte ersatzlos entfallen. Es führt außerdem zu Verwerfungen auf dem Grundstücksmarkt.
Förderung von Kooperation und Freiwilligkeit:
Anstatt ordnungsrechtliche Beschränkungen aufzuerlegen, sollte das Gesetz eine kooperative Zusammenarbeit mit den Landwirten und Anreize für freiwillige Maßnahmen fördern.
Kritik an bestehenden Widersprüchen
Es ist widersprüchlich, dass die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in allen Schutzzonen eingeschränkt werden soll, während gleichzeitig der Tourismus gefördert wird. Diese Regelung gefährdet die wirtschaftliche Grundlage vieler Betriebe und widerspricht zugleich den Zielen des Naturschutzes, wenn durch Tourismus Störungen in das Gebiet getragen werden.
Fazit und Appell
Der Hessische Bauernverband fordert eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zum „Grünen Band Hessen“. Eine reduzierte und praxistaugliche Umsetzung kann einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten, ohne die Interessen der Landwirtschaft und der ländlichen Bevölkerung zu übergehen.
Wir appellieren an die Verantwortlichen, die vorgebrachten Bedenken und Anregungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und auf einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen hinzuarbeiten.