Standpunkt zum Nationalen Naturmonument „Grünes Band Hessen“
Die Idee, das „Grüne Band“ als Erinnerungslandschaft und Biotopverbundsystem zu etablieren, ist daher nachvollziehbar. Allerdings darf dieses Vorhaben nicht die grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte der betroffenen Landwirte außer Acht lassen.