Wie läuft die Umsetzung in Hessen?
Die Kennzeichnungspflicht gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen stammt.
Alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung müssen die Art der Schweinehaltung der zuständigen Behörde mitteilen und erhalten daraufhin eine Kennnummer, die die Haltungsform belegt. Ab 1. August 2025 ist die Ausweisung auf den Produkten im Handel dann verpflichtend.
Seit November können hessische Schweinemäster nun ihre Haltungsform über ein Portal beim Regierungspräsidium (RP) Gießen melden (zunächst Stufe 1 und 5, ab 1. Januar 2025 alle Stufen).
Die Meldung beinhaltet Angaben zur Stallfläche, Anzahl der gehaltenen Tiere und Haltungsform, sowie entsprechende Nachweise. Diese Dokumente dienen zur Überprüfung und Bestätigung der gemeldeten Haltungsform. Für Stufe 1 sind keine Nachweise erforderlich, für alle anderen Stufen müssen Zertifikate von zertifizierten Kontrollstellen (z.B. ITW oder Öko) eingereicht werden.
Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Betriebe eine unbefristete behördliche Kennnummer. Die Kennnummern zur Haltungsform setzt sich zusammen aus einer Buchstabenkennung für die Tierart, die Haltungsform, das Herkunftsland, einer zweistellige Ziffer für das Bundesland (06 für Hessen) sowie einer Nummer der zuständige Behörde (51 für RP Gießen) und der VVVO-Nummer des Betriebes.
Link zum Portal und weitere Informationen >>
Hier finden Sie auch im Menü rechts FAQs sowie Beispiele von Lageplänen und wie die Kennnummer genau zusammengesetzt ist.
Anders als in anderen Bundesländern, haben sich bisher nur wenige hessische Schweinemäster registriert. Dies dürfte sich jedoch Anfang des neuen Jahres ändern, denn ab Januar können sich auch Betriebe der anderen Haltungsstufen registrieren (viele Betriebe sind über ITW in Stufe 2). Außerdem wird erwartet, dass im Laufe es ersten Halbjahres vermehrt Schlachthöfe die Kennnummern abfragen. Schweinemäster sind daher gut beraten, ihre Meldung zeitnah durchzuführen, da die Vergabe der Kennnummern bis zu vier Wochen dauern kann.
ITW ab 1. Januar Stufe 2 („Stall+Platz“)
Die Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) befähigt ab 1. Januar 2025, sich für Stufe 2 („Stall + Platz“) zu registrieren. Dafür hat die ITW die Kriterien angepasst (12,5 % mehr Platz, 3 Strukturelemente umsetzen).
Hintergrund
Die artgerechte Haltung von Nutztieren ist ein zentrales Anliegen von Verbrauchern, Landwirten und Politikern in Deutschland. Vor diesem Hintergrund wurde das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) eingeführt, das eine bessere Transparenz über die Haltungsbedingungen von Tieren in der Lebensmittelproduktion sicherstellen soll.
Ziele des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Das THKG zielt darauf ab, Verbraucher dabei zu unterstützen, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen, indem es klare Informationen über die Haltungsbedingungen der Tiere liefert. Die Kennzeichnung erstreckt sich auf frisches Fleisch (zunächst Schwein) und soll in Zukunft auch auf verarbeitete Produkte sowie auf Milch- und Eiererzeugnisse ausgeweitet werden. Neben der Verbrauchertransparenz soll das Gesetz auch Anreize für eine tierwohlgerechtere Haltung schaffen.
Die Kernpunkte des Gesetzes
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht eine Einteilung der Haltungsformen in fünf Kategorien vor:
- Stallhaltung: Die Basisform, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht
- Stallhaltung Plus: Verbesserte Bedingungen, wie mehr Platz und beschäftigungsfördernde Elemente (z.B. Initiative Tierwohl)
- Außenklima: Zugang zu offenen oder halboffenen Bereichen.
- Auslauf/Freilandhaltung: Tiere haben regelmäßigen Auslauf ins Freie.
- Biohaltung: Entspricht den Vorgaben der Öko-Verordnung.
Die Kennzeichnung wird gut sichtbar auf Verpackungen angebracht, sodass Verbraucher auf den ersten Blick die Haltungsform erkennen können.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Einführung des THKG bringt Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich. Landwirte stehen vor der Aufgabe, ihre Betriebe zum Teil an höhere Standards anzupassen, was oft erhebliche Investitionen erfordert. Gerade in Hessen, wo viele kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe ansässig sind, ist dies eine finanzielle Belastung. Der Bund und das Land Hessen haben deshalb Förderprogramme eingerichtet, um den Umbau von Ställen und die Umstellung auf tierfreundlichere Haltungsformen (ab HF 3) zu unterstützen.