Mit Wirkung zum Januar 2025 wurde die Hessische Weidetierrichtlinie überarbeitet. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine nachhaltige Landbewirtschaftung durch Weidetierhaltung zu fördern und gleichzeitig Konflikte zwischen Wölfen und der Weidetierhaltung zu verringern. Ein zentrales Element ist die Unterstützung von Weidetierhaltern beim Schutz ihrer Tiere vor den möglichen Gefahren durch den Wolf, der in Teile Hessens zurückgekehrt ist.
Der Wolf in Hessen
Der Wolf hat in den letzten Jahren zunehmend die Wälder Hessens durchzogen und sich zum Teil auch dauerhaft niedergelassen. Dies führt zu einer neuen Herausforderung für die Landwirte, die mit Weidetieren arbeiten. Wichtig ist es daher, dass Weidetierhalter ihre Tiere vor den Angriffen des Wolfes schützen und bei geeigneten Schutzmaßnahmen unterstützt werden.
Zweck und Ziele der Weidetierrichtlinie
Die überarbeitete, hessische Weidetierrichtlinie verfolgt gleich mehrere Ziele:
- Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung: Die Weidetierhaltung soll langfristig gesichert und weiterentwickelt werden.
- Reduzierung von Konflikten zwischen Wolf und Weidetierhaltung: Durch die Förderung von Investitionen und der laufenden Unterhaltung von Schutzmaßnahmen soll das Risiko von Schäden durch Wolfsangriffe minimiert werden.
- Schadensausgleich: Landwirte, deren Tiere nachweislich durch Wölfe verletzt oder getötet wurden, erhalten eine finanzielle Entschädigung.
Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Tierschutz verbessern, sondern auch den landwirtschaftlichen Betrieb der Weidetierhalter langfristig absichern.
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
Die hessische Weidetierrichtlinie fördert speziell Investitionen in Maßnahmen, die den Schutz von Weidetieren vor Wölfen verbessern. Dazu zählen Zaunbaumaßnahmen bei folgenden Tierarten:
- Schaf- und Ziegenhaltung
- Rinder und Pferde, in gewissen Gebieten (bis zu einem Alter von einem Jahr, kleinrahmige Rassen mit einer Widerristhöhe bis maximal 112 cm im ausgewachsenen Zustand)
- Gatterwild, Lamas und Alpakas
Die Schutzmaßnahmen umfassen unter anderem den Bau von Zäunen, den Einsatz von Herdenschutzhunden oder den Bau von sicheren Unterständen für die Tiere. Durch diese Maßnahmen wird das Risiko von Übergriffen deutlich verringert.
Finanzielle Unterstützung und Förderung
Die Finanzierung der Schutzmaßnahmen erfolgt über die sogenannte De-minimis Beihilfe im Rahmen des GAK-Fördergrundsatzes (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“).
Weitere Informationen zur Förderung und Unterstützung können direkt bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises eingeholt werden. Auch der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bietet detaillierte Beratung an.
Was tun bei Wolfsriss?
In der Richtlinie Weidetierschutz ist auch der Schadensausgleich bei nachgewiesenen Wolfsübergriffen geregelt. Beim Auffinden eines toten oder verletzten Nutztieres mit dem Verdacht auf Wolf als Verursacher sollte umgehend Kontakt mit dem Wolfszentrum Hessen aufgenommen werden: 0611 32 57 2000
Fazit und Einordnung
Die Hessische Weidetierrichtlinie bietet eine hilfreiche Unterstützung für Zaunbaumaßnahmen, die über den Grundschutz z.B. bei Schafen und Ziegen hinausgehen. Diese Fördermöglichkeit sollte nach Möglichkeit genutzt werden. Was leider nach wie vor fehlt ist die Förderung von Eigenleistungen durch den Landwirt.
Kritisch sehen wir als HBV außerdem die eingeschränkte Unterstützung für Rinder- und Pferdehalter, die für Zaunbaumaßnahmen nur in Gebieten Unterstützung erhalten, wo bereits einen Wolfsriss an der entsprechenden Tierart vorgekommen ist und nur für Jungtiere bis 1 Jahr oder bis zu einem Stockmaß von 112 cm.
Im Hinblick auf Bürokratieabbau begrüßen wir ausdrücklich den Wegfall eines Weidetagebuches als Zuwendungsvoraussetzung im Schadensfall sowie das vereinfachte Verfahren bei offensichtlichen Wolfsrissen (Wegfall DNA-Nachweis) in der geänderten Richtlinie.
Grundsätzlich ist, neben einer Förderung sicherer Zäune sowie praxistauglicher Entschädigungsregelungen, ein zeitnahes Bestandsmanagement des Wolfes in Deutschland unumgänglich. Nur mit einem Bestandsmanagement wird die Koexistenz von Weidetieren und Wolf langfristig erfolgreich gelingen.
Weitere Informationen zur hessischen Weidetierrichtlinie: Hessen unterstützt Tierhaltungsbetriebe | landwirtschaft.hessen.de