Dies entspricht einer Verschärfung. Bisher wurden in der Praxis – wie auch in anderen EU-Staaten – in besonderen Fällen Ausnahmen hiervon gelebt. Denn diese Vorgabe ist für viele Öko-Milchviehbetriebe (Kuh, Schaf, Ziege) strukturbedingt schlichtweg nicht umsetzbar, z.B. aufgrund von Ortslage, Bundesstraßen oder Bahnlinien, sowohl hier in Hessen als auch vor allem im süddeutschen Raum. Bislang war es für Ökobetriebe möglich, bei fehlenden Weidemöglichkeiten einen anderen Zugang zu einem Freigelände zu nutzen – beispielsweise einen Laufhof. Durch nunmehr unflexible Vorgaben droht deutschlandweit ein Struktureinbruch in der Öko-Milchviehhaltung.
Deshalb fordern wir für Milchviehherden in Härtefällen weiterhin die bewährte und tierwohlgerechte Laufhofhaltung als Alternative zum Weidegang zu erlauben und nur für Nachzucht und Trockensteher Weidegang vorzuschreiben. Aus unserer Sicht braucht es sofort Regelungen für diese Ausnahmen, mindestens aber Übergangsfristen bis zum Jahr 2030 und eine Befreiung der Kälberaufzucht von der Weidepflicht, auch nach dem 4. Monat.
Solche Regelungen gelten auch in anderen EU-Ländern. Es darf nicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen diesen kommen. Darüber hinaus zeigt die Forschung, dass gut gestaltete Laufhöfe einen gleichwertigen Ersatz für die Weide bieten können. Bei Jungtieren wäre dies darüber hinaus sogar gesundheitsfördernd.