Tierschutzgesetz - Unterschriftenaktion endet bald!
In dem geplanten Entwurf zum Tierschutzgesetz mangelt es an praxistauglichen Lösungen, an einem angemessenen zeitlichen Rahmen für eine Umstellung sowie einer Perspektive für die Weiterentwicklung der betroffenen Betriebe. Auch die drohende Wettbewerbsungleichheit in Europa wird nicht berücksichtigt. Die geplanten Änderungen werden nicht zu besserem Tierschutz führen, sondern lediglich dazu, dass mehr Tiere im Ausland unter weniger strengen Regeln gehalten und Produkte nach Deutschland importiert werden.
Der Bauernverband fordert einen gangbaren und nachhaltigen Weg der Entwicklung für die Tierhalter, Trittstufen statt Stolpersteine und Perspektiven statt Verbote!
Das bedeutet konkret:
Das Veröden der Hornanlagen von Kälbern auch nach Schmerzminderung und Sedierung zulassen. Alternativ sollte die vollständige lokale Betäubung durch den Tierhalter möglich sein.
Überarbeitung der Bestimmungen zur Haltung von Schweinen mit langem Ringelschwanz ohne sinnlose zusätzliche Bürokratie und entsprechend dem bestehenden Aktionsplan der Bundesländer. Konkret kritisiert wird die Verkürzung der Aufzeichnungspflicht auf 4 Monate sowie die Absenkung der Schadschwelle von 2 auf 5 Prozent ab der Tierhalter kupieren dürften.
Die Straf- und Bußgeldvorschriften klarer definieren und moderater gestalten.
Kennzeichnungspflicht verendeter Tiere erst ab einem Mindestalter (Saugferkel) einführen bzw. komplett streichen.
Regelungen zur Qualzucht sollten sich nur auf den Heimtierbereich beschränken.
Anstelle eines pauschalen Verbots der Anbindehaltung von Milchkühen und Rindern eine dauerhafte Zulassung und Fortführung der bereits eingeführten und etablierten Kombinationshaltung.
Für Tierschutz mit Sinn und Verstand – kein Strukturwandel mit der Brechstange!
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Hintergrund
Der Hessische Bauernverband hat sich bereits nach Bekanntwerden des ersten, geleakten Entwurfes Ende 2023/Anfang 2024 mit wesentlichen Kritikpunkten an die Politik gewandt. Nachdem die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes des Deutschen Bauernverbandes im März keinen wesentlichen Erfolg erzielte, wandte sich der HBV und seine Kreis- und Regionalbauernverbände im Juni 2024 auf verschiedenen Ebenen mit einer umfangreichen Stellungnahme an die hessische Politik. In einigen Kreisen fanden Gespräche mit Abgeordneten statt. Die erste Lesung im Bundestag findet am 26. September statt. Der HBV fordert, den Gesetzentwurf zu stoppen und das Tierschutzgesetz mit Sinn und Verstand zu ändern. Sollte der Entwurf in dieser Form bestehen bleiben, sind umfangreiche Änderungen nötig.