Maul- und Klauenseuche in Europa - Newsfeed

24.03.2025
Am 10. Januar 2025 wurde erstmals seit 1988 ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland nachgewiesen, bis auf eine 6 km Containment-Zone, wurden aber alle Restriktionen aufgehoben.
Seit Ende März gibt es ein dynamisches Seuchengeschehen in Ungarn und der Slowakei
Kuhnase
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Zeitachse

Seit Ende März

Das MKS-Geschehen in Ungarn und der Slowakei entwickelt sich dynamisch. 

26. März 2025

Ungarn bestätigt einen weiteren MKS-Fall, in ca. 6 km Entfernung zur österreichischen Grenze. Ein kleiner Teil der Überwachungszone reicht auf österreichisches Staatsgebiet.

25. März 2025

Ein vierter MKS-Fall in der Slowakei, innerhalb der Sperrzone (Überwachungszone), wurde bestätigt. 

21. März 2025

Die Slowakei meldet Ausbrüche auf drei Betrieben im slowakisch-ungarischen Grenzgebiet. 

07. März 2025

Ungarn meldet einen MKS-Fall auf einem Betrieb mit 1.400 Rindern in der Region Kisbajcs in unmittelbarer Nähe der Grenze zur Slowakei und unweit der Grenze zu Österreich

25. Februar 2025

Umwandlung der 10-km-Überwachungszone in eine Containment Zone mit 6 km Radius

15. Januar 2025

MKS-Verdachtsfall bei kleiner Ziegenherde im Landkreis Barnim, Brandenburg  - nicht bestätigt

10. Januar 2025 

Nachweis der MKS bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg

Hintergrund zum Fall in Märkisch-Oderland

Am 10. Januar wurde der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in einem Bestand von Wasserbüffeln in Hönow im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) bestätigt. 

Es wurden zwei Sperrzonen mit einem Radius von mindestens drei bzw. zehn Kilometern eingerichtet. Betroffen sind die Landkreise Märkisch-Oderland, Barnim, Oder-Spree und die Stadt Berlin. Innerhalb dieser Zonen wurden alle erforderlichen Maßnahmen von den zuständigen Veterinärämtern angeordnet. 

Alle elf Wasserbüffel des Bestandes wurden gekeult, um eine Ausbreitung zu verhindern. Die drei infizierten Tiere sind bereits verendet. Die Infektion bestand nach aktuellem Stand bereits seit mindestens drei Wochen. 

Zudem wurden die Tiere weiterer Betriebe im Umkreis von einem Kilometer Ausbruchsbetrieb gekeult.

Zum Schutz vor der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche hat zwischenzeitlich auch das Land Berlin veranlasst, dass auf der Grünen Woche, die vom 17. bis 26. Januar 2025 in Berlin stattfindet, keine Klauentiere ausgestellt werden. Ebenso bleiben der Tierpark und der Zoo in Berlin bis einschließlich Montag geschlossen. Ebenso bleiben Kinderbauernhöfe in Berlin, sowie einzeln Streichelzoos am Wochenende geschlossen. 

Die Ursache der Infektion ist noch unklar, aber alle notwendigen epidemiologischen Ermittlungen sind eingeleitet. Die Experten vor Ort erhalten Unterstützung durch das FLI und den Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes. Es kommt nun darauf an, mit allen verfügbaren Mitteln schnellstmöglich die Ausbreitung der Seuche zu verhindern und vor Ort zu eliminieren.

Durch die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche bestand in Brandenburg bis einschließlich 17.01.2025 ein Stand still für Klauentiere. Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS war es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren zeitweise zu verbieten. Verboten war der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Gleiches galt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Da keine weiteren Fälle auftraten, wurde diese Verordnung aufgehoben. Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrecht erhalten.

Hintergrund zur MKS

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Klauentiere wie Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer und verschiedene Zootiere, wie Giraffen, Kamele, aber auch Elefanten betrifft.

Die häufigste Übertragungsart der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. MKS-kranke Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen über Flüssigkeit aus aufgeplatzten Blasen, aber auch über Speichel, Milch, Kot und Atemluft. Es besteht ein hohes Risiko einer indirekten Ansteckung durch kontaminierte Futterreste, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen. Daher ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen für alle Tierhalter der betroffenen Tierarten, egal ob Landwirtschaft oder Hobbyhaltung, absolut notwendig. 

Für den Menschen besteht keine Gefahr, auch nicht durch den Konsum von Fleischerzeugnissen, pasteurisierter Milch sowie daraus hergestellten Milchprodukten. Ausführliche Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung finden Sie im Downloadbereich. 

Seit den letzten Fällen 1988 galt Deutschland als amtlich anerkannt frei von MKS. Die MKS kommt jedoch in Teilen der Türkei sowie in vielen Ländern Afrikas und Asiens nach wie vor endemisch vor. 

Weitere Informationen zur MKS finden Sie im Downloadbereich.

Maßnahmen für die Tierhalter

Für alle Tierhalter ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sehr wichtig, um die eigenen Bestände zu schützen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Anwendung geeigneter Biosicherheitsmaßnahmen für alle Tierhalter gesetzlich verpflichtend ist (Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429), egal ob es sich um Hobbyhaltungen oder landwirtschaftliche Tierhaltungen handelt. 

Seitens des HMLU gibt es zudem die dringende Empfehlung keine Tierschauen/Tierauktionen durchzuführen. Ebenso trägt ein Verzicht auf die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung bei der Tiere aus der gesamten Bundesrepublik zusammen kommen, dazu bei, die Ausbreitung der MKS zu verhindern. Dies ist im Sinne aller. 

Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie im Downloadbereich. 

Virustyp wurde identifiziert - geeignete Impfstoffe sind vorhanden

Bei dem mit MKS infizierten Wasserbüffel aus dem Landkreis Märkisch-Oderland stellte das Nationale Referenzlabor am FLI das MKS-Virus vom Typ O fest. Nah verwandte MKS-Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor, der genaue Ursprung und der Eintragsweg in den Tierbestand sind aber auch jetzt nach Kenntnis des Serotyps weiter unbekannt. 

Sowohl die EU als auch Deutschland verfügen über MKS-Impfstoff-/ Antigenbanken, so dass im Bedarfsfall in kurzer Zeit Impfstoffe zur Verfügung stehen könnten. Ob eine Impfung vorgesehen wird, ist allerdings vom weiteren Fortgang des Geschehens abhängig und davon, ob eine Verschleppung des Virus stattgefunden hat. Generell ist eine Impfung gegen MKS im Grundsatz verboten. Das EU-Recht räumt allerdings Möglichkeiten für Notimpfungen ein, von denen die Mitgliedstaaten Gebrauch machen können. 

Bei der MKS ist ein genau abgestimmter Impfstoff wichtig, da Impfstoffe gegen andere Virusvarianten die Tiere nicht schützen. 

Quelle: FLI, BMEL

Auswirkungen auf den Handel

Innergemeinschaftlicher Handel 

Hier wird das Prinzip der Regionalisierung angewendet, d. h. Verbringungen von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen außerhalb der Sperrzonen sind weiterhin möglich. 

Handel mit Drittländern

Es ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Drittländer die Einfuhr von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnisse vorerst aussetzen werden. Durch den Verlust des MKS-Freiheitsstatus sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von insbesondere Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar. Dies bedeutet, dass der Export von beispielsweise Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch Häuten und Fellen, gesalzene Naturdärme, Samen und Blutprodukten oder empfänglichen Tieren kaum mehr möglich ist. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Drittländer umgehend Sperren für Waren aus Deutschland verhängen werden. 

Vorerst keine Kälberexporte in die Niederlande

Da in den letzten Wochen viele Kälber aus Brandenburg in die Niederlande verbracht worden sind, hat die dortige Regierung ebenfalls einen Stand still für Kälber verhängt, bis die Kontaktbetriebe kontrolliert worden sind. Bislang gibt es keine Auffälligkeiten in den niederländischen Betrieben. Diese Vorsichtmaßnahme der Niederländer bedeutet, dass aktuell keine Kälber aus Hessen in die Niederlande verbracht werden können. 

Quelle: BMEL

Qnetics sagt Veranstaltungen ab – Fleischrinderschau online

Im Interesse der Biosicherheit und Sicherheit aller Beteiligten, des Tierwohls sowie zur Eindämmung einer möglichen Ausbreitung des MKS-Ausbruchs in Brandenburg, hat die Qnetics folgende Veranstaltungen abgesagt: 

  • Zuchtviehauktion am 22.01.2025
  • Alle Winterversammlungen 
  • Schau Zukunft Rind und Sonderkollektion am 31.01. und 01.02.2025

Die Fleischrinderauktionen am 24.01.2025, 19.00 Uhr und am 25.01.2025, 11.00 Uhr finden ausschließlich online statt. 

Wir begrüßen diese weitsichtige Entscheidung im Sinne aller Tierhalter. Aufgrund der nach wie vor unklaren Situation in Brandenburg sollten alle Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern.  

MKS-Überwachungszone endet – Auflagen bis April

Die 10-km-Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb in Hönow (Märkisch-Oderland) wird aufgrund des lokalen Maul- und Klauenseuche-Einzelfalls vom 10. Januar in einer Wasserbüffelherde heute, am 25. Februar, aufgehoben. Um den internationalen Status „MKS-frei“ bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zurückzuerlangen – eine entscheidende Voraussetzung für den Handel und Export aus Deutschland in Drittländer – müssen bestimmte behördliche Maßnahmen und Untersuchungen im Umfeld des Ausbruchsbetriebs bis zum 11. April (mindestens drei Monate) weiterhin in reduzierter Form durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurde eine sogenannte Containment Zone mit einem reduzierten Radius von 6 km um die Ausbruchsweide eingerichtet -  eine notwendige Maßnahme zur Einhaltung der EU-Regularien. Der Transport von Klauentieren sowie Tätigkeiten in Betrieben mit MKS-empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen bleiben in dieser Zone weiterhin strikt untersagt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Amtsblatt Nr. 11 für den Landkreis Märkisch-Oderland im Downloadbereich. 

Ausfuhr von wärmebehandelter Milch und Milcherzeugnissen nach China nach Sperre wieder möglich - BMEL handelt neue Veterinärbescheinigung aus

Wie das BMEL in einer Pressemeldung mitteilte, ist es nach intensiven Verhandlungen gelungen, mit der Volksrepublik China eine neue Version der Veterinärbescheinigung für wärmebehandelte Milch und Milcherzeugnisse abzustimmen. Auf Basis des Regionalisierungsprinzips kann mit dieser ab heute die Ausfuhr von wärmebehandelter Milch und Milcherzeugnissen wieder erfolgen. 

Laut Außenhandelsstatistik wurden im Jahr 2023 über 296.000 Tonnen Milch und Milcherzeugnisse aus Deutschland nach China ausgeführt. Dies entsprach etwa 24,9 % der Gesamtmenge aller Ausfuhren von 

Milch/-erzeugnissen in Drittländer (ohne EU-Mitgliedstaaten). China ist damit Hauptimporteur von Milcherzeugnissen, gefolgt vom Vereinigten Königreich (etwa 205.410 Tonnen). 

MKS-Fall auf Rinderbetrieb in Ungarn

Am Freitag, den 7. März 2025 hat Ungarn bekannt gegeben, dass das MKS-Virus erstmals seit über 50 Jahren in einem Rinderzuchtbetrieb in der Region Kisbajcs nachgewiesen wurde. Der Betrieb liegt unmittelbar an der Grenze zur Slowakei und unweit der Grenze zu Österreich.
Der betroffene Betrieb mit 1.400 Rindern zeigte Anfang März typische MKS-Symptome und wurde daraufhin vollständig gekeult. Die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der hochansteckenden Tierseuche wurden umgehend eingeleitet.

Mit Stand 07.04.2025 sind in Ungarn 4 Betriebe betroffen. 

 

MKS in der Slowakei

Im slowakisch-ungarischen Grenzgebiet wurde bei mehreren Kühen MKS nachgewiesen.  Erste Verdachtsfälle vom 19.03. waren noch negativ beprobt worden.  Am 21.03. erfolgte dann jedoch der Nachweis der MKS in mittlerweile drei Betrieben. Die Keulung der betroffenen Milchkuhbetriebe wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der Befunde behördlich angeordnet und begonnen.

Am 25.03. wurde ein weiterer Fall in der Slowakei, innerhalb der Sperrzone (Überwachungszone) bestätigt. 

Inzwischen sind in der Slowakei 6 Betriebe betroffen (Stand 07.04.2025).

Es handelt sich zwar um den gleichen Serotyp des Virus (Serotyp O), jedoch unterscheidet  sich der Stamm dieses Ausbruchs  von dem in Deutschland.

Somit  ist mit der Slowakei bereits der dritte EU-Mitgliedsstaat innerhalb kurzer Zeit von der Maul- und Klauenseuche betroffen. Es ist der erste bestätigte Fall in der Slowakei seit rund 50 Jahren.

 

Bisher KEINE MKS in Österreich

Der 2. bestätigte MKS-Fall in Ungarn ist nur ca. 6 km von der österreichischen Grenze entfernt. Ein kleiner Teil der Überwachungszone reicht auf österreichisches Staatsgebiet. Es gibt keine Schutzzone in Österreich. Jedoch wurde als risikominimierende Maßnahme  in einigen Grenzbezirken in Niederösterreich und dem Burgenland eine weitere Sperrzone eingerichtet, in welcher die Maßnahmen der Überwachungszone gelten mit Ausnahme der Einschränkungen beim Handel.

Flyer: Achtung – Verbreitung von Tierseuchen verhindern!

Gemeinsam mit anderen Verbänden hat der Deutsche Bauernverband einen Flyer erstellt. 

In 6 verschiedenen Sprachen wird dort auf das Risiko der Verbreitung von Tierseuchen hingewiesen und Maßnahmen zur Verhinderung vorgestellt.

Den Flyer finden Sie in der Downloadleiste.