Der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (AStV 1) hat entschieden, den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Die Bundesregierung stimmte im Ausschuss diesen Vorschlag zu.
Der Hessische Bauernverband begrüßt das Votum der EU-Mitgliedsstaaten zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention. Angesichts der steigenden Zahl von Konflikten zwischen Wölfen und landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere den Weidetierhaltern in Hessen, sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Die Reduzierung des Schutzstatus ist ein wichtiger Schritt, um den zunehmenden Herausforderungen durch den Wolf gerecht zu werden und die Weidetierhaltung besser zu schützen.
Der Hessische Bauernverband hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband aktiv für diese Entwicklung eingesetzt und erwartet, dass nach der Anpassung der Berner Konvention auch eine entsprechende Änderung der FFH-Richtlinie folgt. Bis dahin fordert der HBV, dass die bestehenden nationalen Spielräume vollständig genutzt werden, um ein effektives Wolfsmanagement zu ermöglichen. Es ist jetzt die Aufgabe der Bundesregierung, Maßnahmen zur Regulierung der Wolfspopulation auf Grundlage des guten Erhaltungszustands umzusetzen.