Niederlande: Ausbruch Blauzungenvirus vom Serotyp 12 (BTV-12)
In den Niederlanden wurde eine neue Virusvariante der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 12 (BTV-12) in zwei Betrieben nachgewiesen. Der Serotyp 12 wurde somit erstmals in Europa festgestellt.
Die neue Virusvariante konnte am 10. Oktober 2024 bei einem Schaf, einer Kuh und ihrem Kalb nachgewiesen werden. Die Tiere befinden sich auf Bauernhöfen in Kockengen und Harmelen. Weitere Untersuchungen hat der niederländische Minister für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur (LVVN) bereits veranlasst, um die Ausbreitung zu verhindern. So sollen nun mehr als 1.400 Proben, die seit dem 1. September eingereicht wurden, erneut durch die Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) untersucht werden. Mitte nächster Woche sollen weitere Ergebnisse vorliegen.
Eine Impfung für die neue Virusvariante gibt es bislang noch nicht.
Quelle: aho - Redation Großtiere
(Stand: 14.10.2024)
Blauzungenkrankheit in Hessen
Das Auftreten der Blauzungenkrankheit wurde inzwischen in folgenden Landkreisen in Hessen offiziell bestätigt.
Schafe: Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Waldeck-Frankenberg, Stadt Wiesbaden
Rinder: Vogelsbergkreis, Lahn-Dill-Kreis
Die Situation in Deutschland
Im Juli 2024 nahmen die Nachweise von BTV-3 in Deutschland deutlich zu (mehr als 1.818 Feststellungen; Stand 05.08.2024). Mit deutlich mehr Fällen und damit mehr betroffenen Betrieben ist im Laufe des Jahres zu rechnen. BTV-Typische Klinik findet sich besonders bei Schafen, aber auch Rinder können klinisch auffällig sein.
Gestern und heute haben einige Bundesländer aufgrund von BTV-Feststellungen oder der Nähe zu BTV-Feststellungen den Verlust des BTV-Freiheitsstauts übermittelt.
Die oberste Landesbehörde von Sachsen-Anhalt hat mitgeteilt, dass aufgrund des Nachweises von BTV3 in der Blutprobe eines Rindes im Landkreis Harz die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) nicht mehr gegeben sind und Sachsen-Anhalt damit nicht länger als BTV-frei gilt.
Die oberste Landesbehörde von Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass in einer Schafhaltung im Rems-Murr-Kreis die Blauzungenkrankheit festgestellt wurde. Aufgrund dieses Nachweises sind die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) nicht mehr gegeben und Baden-Württemberg gilt nicht länger als BTV-frei.
Die zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat mitgeteilt, dass Hamburg in den 150 km-Radius zu einem Ausbruchsbetrieb fällt und deshalb die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) nicht mehr gegeben sind. Hamburg gilt nicht länger als BTV-frei.
Die oberste Landesbehörde von Mecklenburg-Vorpommern hat mitgeteilt, dass für einen Rinder haltenden Betrieb ein BTV-positives Ergebnis des Landeslabors vorliegt. Die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-14) sind somit nicht mehr gegeben.
Die oberste Landesbehörde von Schleswig-Holstein hat mitgeteilt, dass erstmals BTV-3 in drei verschiedenen Betrieben nachgewiesen wurde. Damit erfüllt das Land die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Status „frei von einer Infektion mit BTV“ nicht mehr und gilt nicht mehr als BTV-freie Zone.
Die zuständige Behörde für das Land Berlin hat mitgeteilt, dass Berlin in den 150 km-Radius zu einem Ausbruchsbetrieb fällt und deshalb die Voraussetzungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) nicht mehr erfüllt.
Die oberste Landesbehörde in Sachsen hat mitgeteilt, dass einige Regionen im 150 km von Ausbruchsbetrieben liegen und aufgrund der dynamischen Lage keine sicheren Garantien mehr für die Aufrechterhaltung des Stauts „frei“ bezüglich BTV3 gegeben sind, obwohl bisher keine Fälle in SN festgestellt wurden. Sachsen erfüllt die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ bezüglich der Infektion mit BTV nicht mehr.
Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-3) in Frankreich
Am 5. August wurde von den Gesundheitsbehörden in einer Schafzucht in der nordfranzösischen Gemeinde Marpent, nahe der belgischen Grenze, der erste Fall von BTV-3 in Frankreich bestätigt. Zuvor hatten die belgischen Behörden am 31. Juli in der grenznahen Gemeinde Chimay Alarm geschlagen, woraufhin das französische Landwirtschaftsministerium Maßnahmen ergriff, einschließlich Einschränkungen in einem Radius von 150 Kilometern.
"Frankreich ist verpflichtet, den betroffenen Tierhaltern in der regulierten Zone kostenlose Impfungen anzubieten. Das Landwirtschaftsministerium kündigte an, dass die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in der gesamten EU eingeführt werden soll."
Übersetzt aus französischem Medienbericht: Premier foyer en France d’un nouveau type de fièvre catarrhale ovine dans le Nord (lemonde.fr)
Impfung
Die Impfung der Wiederkäuer bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der Virusausbreitung. Hierbei werden in Deutschland ausschließlich inaktivierte Impfstoffe eingesetzt, die bei BTV-8 einen langandauernden sehr guten Schutz vermitteln. Bisher wurden die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 im Rahmen einer bundesweit gültigen Eilverordnung gestattet. Es handelt sich um BTV-3 Impfstoffe der Firmen SYVA S.A., Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH und CZ Vaccines S.A.U. gestattet.
Aber: Die gestatteten Impfstoffe sind aktuell noch nicht zugelassen und somit für die erleichterte Verbringung von geimpften Tieren in BT-freie Gebiete nicht anwendbar.
Entsprechend den Gebrauchsinformationen schützen die drei Impfstoffe vor Todesfällen nach Infektion mit dem BTV-3 Virus. Sie reduzieren die klinischen Erscheinungen und reduzieren die Virämie. Einen vollständigen, sterilen Impfschutz, der Infektionen verhindern würde, bieten sie nicht.
Ob es Unterschiede im Schutzniveau der drei zur Anwendung gestatteten Impfstoffe gibt, ist momentan nicht bekannt. Auch ist unklar, ob nach Infektion ausschließlich Tiere erkranken, die nur einmal geimpft wurden oder die BTV-3-Infektion vor Aufbau eines hinreichenden Impf-Antikörper-Schutzes innerhalb der Grundimmunisierung erfolgt ist.
Für zwei der drei Impfstoffe ist in der Gebrauchsinformation bei Schafen eine einmalige Impfung als Grundimmunisierung vorgesehen. Da die Nebenwirkungen der BTV-3-Impfung, ähnlich wie bei BTV-4 und BTV-8-Impfstoffen, sehr gering sein dürften, empfiehlt das Nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit in der momentanen Situation auch Schafe eher durch eine zweimalige Applikation im Abstand von 3-4 Wochen einer Grundimmunisierung zu unterziehen. ... Damit sollte der Schutz der Schafe vor Klinik und massiver Virämie weiter erhöht werden.
Erste Berichte aus den Niederlanden bestätigen, dass die Impfstoffe sicher in der Anwendung sind und von den geimpften Tieren gut vertragen werden. Es ist dort zwar auch bei geimpften Schafen und Rindern zu Erkrankungen gekommen, insgesamt sind die Infektionsverläufe aber deutlich milder. Wenn Todesfälle aufgetreten sind, betraf dies vor allem Tiere, die z. B. durch Parasiten anderweitig stark geschwächt waren.
Auch wenn der Impfschutz nicht vollständig ist, wird die Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 durch die StIKo Vet dringend empfohlen!
Da die freiwillige Impfung keine ausreichende Abdeckung bietet, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, wird erwartet, dass BTV-3 bis Ende des Jahres weitere Bundesländer erreichen wird. Tierärzte und Tierhalter werden aufgefordert, Nebenwirkungen der Impfung an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie unter: FLI FAQ: Blauzungenkrankheit (hessischetierseuchenkasse.de)