Blauzungenkrankheit: Land Hessen ruft zur Impfung auf

22.07.2024
Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) ruft die Schaf- und Ziegenhalter zur Impfung ihrer Bestände gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) auf. Nachfolgend erhalten Sie die Informationen des HMLU.
Rinder Limousin
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Bisher geringe Nachfrage – Die Impfung ist jedoch der einzig sichere Schutz für die Tiere

Hessen hat durch den Ausbruch den sogenannten BTV-Freiheitsstatus verloren. Das hat unmittelbare Folgen für die Tierhalter. So dürfen keine Wiederkäuer mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus.

Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat die Schaf- und Rinderhalter dazu aufgerufen, ihre Bestände gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) impfen zu lassen. Nach dem ersten Fall in Hessen im Vogelsbergkreis vor zweieinhalb Wochen und weiteren Ausbrüchen in Nachbarländern sei dies das „Gebot der Stunde“. Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Verlusten.

Zuletzt sind zahlreiche Ausbrüche insbesondere in Nordrhein-Westfalen festgestellt worden, darunter auch in Höxter und Soest in der Nähe der hessischen Landesgrenze. Es steht daher zu befürchten, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten können. Ein erster Verdachtsfall besteht aktuell im Landkreis Kassel. Im hessischen Vogelsbergkreis wurde der erste Fall vor einigen Wochen bekannt. Inzwischen gibt es weitere Fälle im Vogelsbergkreis, Wiesbaden und Lahn-Dill-Kreis, sowohl bei Schafen als auch bei Rindern.

Tierverluste werden nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt

Die Tierseuche befällt Wiederkäuer – neben Rindern sind das auch Schafe, Ziegen und Kameliden. Sie wird durch kleine, blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Im Oktober 2023 wurde das Blauzungenvirus vom „Serotyp 3“ erstmals in den Niederlanden nachgewiesen. Aktuell zirkuliert dieser Virustyp in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. In der Bundesrepublik sind – neben Hessen – die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz betroffen. Tierverluste durch BTV-3 werden nicht von der Tierseuchenkasse entschädigt.

Impfung zugelassen: zwei Impfdosen für Rinder, eine Dosis für Schafe

Hessen hat bereits im vergangenen Monat die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt. Allerdings ist die Nachfrage laut Landwirtschaftsministerium bislang sehr gering. Das Land gibt zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse auch einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor. In Hessen werden rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe gehalten.

Landwirte können sich für die Impfung an den jeweiligen Hoftierarzt wenden. Für die Beantragung der Beihilfe muss eine vom Tierhalter und vom Impftierarzt ausgefüllte Einverständniserklärung durch den Impftierarzt im Web-Portal der Hessischen Tierseuchenkasse hochgeladen werden. Zuvor muss die Impfung in HIT eingetragen worden sein.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die Impfstoffe sind bisher nur gestattet und es handelt sich nicht um eine offiziell zugelassene Impfung, auch wenn sie zum Schutz der Tiere seitens des HMLU empfohlen wird. Zudem bedingt die Impfung aktuell keine Erleichterung der Handelsrestriktionen.

Weitere Informationen finden Sie in den „FAQs zu den BTV-Impfungen“, die am 02.07. im Mitgliederbereich der Homepage veröffentlicht wurden: https://www.hessischerbauernverband.de/unsere-themen/tierhaltung-tierwohl/faqs-veroeffentlicht-zu-den-btv-impfungen-55627