Erstmals in Hessen ist die Afrikanische Schweinpest (ASP) in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Das Landwirtschaftsministerium teilte mit, dass es sich um einen Betrieb bei Biebesheim am Rhein, Kreis Groß-Gerau, mit neun Schweinen handelt. Bei einer Kontrolle sei dort bei einem Tier, das Krankheitssymptome aufwies, eine Blutprobe genommen worden. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor bestätigte den Verdacht. Daraufhin wurden die Tiere nach Ministeriumsangaben unter tierärztlicher Aufsicht getötet.
Das bedeutet nun starke Einschränkungen für den Handel und die Schlachtung: Rund um den Betrieb wird nun eine sogenannte Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone (zehn Kilometer) eingerichtet, in der starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung gelten. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine.
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Quelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat