Die EU-Naturwiederherstellungsverordnung - Ein kritischer Blick
Die Europäische Union hat mit der Naturwiederherstellungsverordnung (engl. nature restoration law, kurz NRL) ein Gesetz geschaffen, das den Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume vorantreiben soll. In der aktuellen Fassung der Verordnung sieht der HBV jedoch erhebliche Probleme. Sie setzt vor allem auf gesetzliche Vorgaben und verpflichtende Maßnahmen, anstatt Anreize für freiwillige Kooperationen zu schaffen. Dies erschwert die bewährte Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz und stellt einen tiefgreifenden Eingriff in bestehende Landnutzungsregelungen dar.
Kulturlandschaft und Naturschutzinteressen in Einklang bringen
Hessens Kulturlandschaft hat sich über Jahrhunderte hinweg durch die landwirtschaftliche Nutzung entwickelt und muss mit den berechtigten Interessen der Landnutzer und -eigentümer weiterentwickelt werden. Der HBV fordert, dass bis zur Klärung auf Bundesebene keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Gerade in Hessen, wo bereits ein hoher Anteil der Flächen unter Schutz steht, die Agrarstruktur naturschutzfreundlich gestaltet ist und gleichzeitig der Flächenverbrauch hoch bleibt, muss eine differenzierte Betrachtung erfolgen.
Freiwilligkeit statt Zwang
Der Hessische Bauernverband spricht sich entschieden gegen verpflichtende Maßnahmen aus und fordert stattdessen freiwillige Naturwiederherstellungsmaßnahmen mit entsprechendem finanziellem Ausgleich. Erfahrungsgemäß lassen sich Naturschutzmaßnahmen nur dann nachhaltig und mit breiter Akzeptanz umsetzen, wenn sie auf Kooperation und Freiwilligkeit beruhen.
In Hessen ist der Anteil geschützter Flächen bereits hoch, während der Bedarf an landwirtschaftlichen Nutzflächen kontinuierlich steigt. Dies zeigt, wie sensibel das Gleichgewicht zwischen Naturschutz und landwirtschaftlicher Produktion ist. Daher lehnt der HBV jegliche Zwangsmaßnahmen und die Ausweisung neuer Gebietskulissen strikt ab.
Ein Blick nach Brandenburg
Auch das Bundesland Brandenburg hat sich bereits für eine sofortige Aussetzung der Umsetzung der NRL ausgesprochen. Dort herrscht die Einschätzung vor, dass es sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene an klaren rechtlichen Vorgaben für eine praxisgerechte Umsetzung mangelt. Brandenburg setzt sich daher sowohl auf Bundesebene als auch in Brüssel für eine Rücknahme oder grundlegende Überarbeitung der Verordnung ein.
Fazit
Die EU-Naturwiederherstellungsverordnung wirft auf Landesebene erhebliche Fragen auf und ist in ihrer derzeitigen Form nicht umsetzbar. Sie stellt einen Rückschritt für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz dar. Der Hessische Bauernverband lehnt die vorliegende Form der Naturwiederherstellungsverordnung entschieden ab und fordert eine klare Positionierung der Landesregierung gegen verpflichtende Maßnahmen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft können langfristig tragfähige Lösungen für den Naturschutz gefunden werden.