Als das Landwirtschaftliche Wochenblatt Ende April dieses Jahres mit Thomas Kunz, dem Vorsitzendem des Landesagrarausschusses, und Sebastian Schneider, Referent beim Hessischen Bauernverband, ein Interview zu den hessischen Planungen bei den Agrarumweltmaßnahmen der Zweiten Säule für das Jahr 2024 führte, herrschte bescheidener Optimismus. Das um drei Jahre verspätete Konstrukt der GAP nach 2020 hatte im ersten Antragsjahr der neuen Förderperiode zum Kahlschlag im Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen geführt. In Zahlen ausgedrückt: 14 Millionen Euro vorher gebundene und für die hessischen Betriebe vorgesehenen Mittel fielen weg. Im kommenden Antragsjahr sollte es nun wieder besser werden. Der mittlerweile auch im politischen Berlin und Wiesbaden realisierte – aber eigentlich auch vielfach angekündigte und absehbare – Katastrophenstart der nationalen Ökoregelungen führt eigentlich Selbstverständliches wieder umso deutlicher vor Augen: Es braucht starke Agrarumweltmaßnahmen der Länder. Die Teilnahmebereitschaft hessischer Landwirtinnen und Landwirte an freiwilligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen war im Bundesvergleich bereits überdurchschnittlich hoch, darauf lässt sich aufbauen.
Was in den vergangenen Wochen folgte waren kurzfristige herbeigerufene politische Auseinandersetzungen um die schwerpunktmäßige Ausgestaltung des HALM und das Infragestellen scheinbar längst geklärter Inhalte. Obendrein waren damit die bereits längst förderrechtlich und monetär kalkulierten Fördermaßnahmen in Teilen nichtig gemacht worden. Wohlgemerkt Fördermaßnahmen, die ohnehin schon ein bisher nie erreichtes Ambitionsniveau zeigten, zu den gegenwärtigen agrarpolitischen Realitäten passten und eine ausgewogene Mittelausstattung für Maßnahmen im konventionell-integrierten wie auch ökologischen Landbau vorsahen.
Durch mangelndes Interesse der Entscheidungsträger schon frühzeitig in der ersten Jahreshälfte Planungssicherheit für die künftigen HALM-Antrag stellenden Betriebe herzustellen, scheint der ohnehin schon sehr enge Zeitplan nun vollends gesprengt zu sein. Mit Ende des Monats Juli – auch wenn einige Regenpausen die Erntearbeiten verzögern, ist dies bekanntermaßen eine Zeit im Jahr, in der die Büroarbeit eher hintenansteht – warten die Fruchtfolgeplanungen der künftigen Antragsteller immer noch vergebens. Mitte August soll die Antragstellung zum HALM dann endlich beginnen können.
Umso frustrierender ist es, dass der verpasste Zeitpunkt zum rechtzeitigen Festzurren des HALM für das Jahr 2024 wohl zwangsläufig dazu führen wird, dass das HALM unter gewaltigen Vorbehalten hinsichtlich seiner Finanzierung an den Start wird gehen müssen. Die im Raum stehenden Kürzungen im Bundesagrarhaushalt werden auch Strahlwirkung nach Hessen haben – mitunter gar große. Eine vermeidbare Situation, wenn bereits frühzeitig alles unter Dach und Fach gewesen wäre. Und es gab genügend Möglichkeiten dazu – der Berufsstand hatte sich schon vor zwei Jahren konstruktiv in die Debatte zur Fortführung der hessischen Agrarumweltmaßnahmen eingebracht.