In einem Schreiben an das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bringt der Hessische Bauernverband zum Ausdruck, dass mit Stand vom Ende der 15. Kalenderwoche eingeschränkte Bearbeitungsmöglichkeiten im Antragssystem zum Gemeinsamen Antrag vor allem Ergebnis verzögerter politischer Entscheidungen zu Lasten der Antragstellerinnen und Antragsteller sind. Bei allen Diskussionen um die Umsetzung der GAP-Reform wird viel zu selten und oft zu spät über ernsthafte Vereinfachungsansätze der EU-Agrarförderung, über glaubhafte und konsequente Schritte zur Entbürokratisierung und über reibungslos funktionierende Antragssysteme gesprochen.
Mit Genehmigung des GAP-Strategieplans im November 2022 – erst gut fünf Wochen vor Start der Förderperiode – mussten die Eckpunkte der nationalen GAP-Förderungen kurzfristig in rechtssichere Richtlinientexte, GIS- und IT-Systeme, Antrags- Verwaltungs- und Kontrollverfahren umgesetzt werden. Die InVeKoS-Verordnung des Bundes war erst im Oktober 2022 vom Bundesrat beschlossen worden. Trotz administrativer Höchstleistungen der zuständigen Stellen der Landkreise und der WI Bank, war es offensichtlich nicht möglich dem enormen Zeitdruck hinreichend entgegenzuarbeiten. Zum Ende der 15. Kalenderwoche müssen sich Antragstellerinnen und Antragsteller, aber auch die zuständigen Verwaltungen, damit konfrontiert sehen, dass Anträge zum Gemeinsamen Antrag aufgrund bestehender Probleme im Antragssystem teils nicht bearbeitet werden können.
Der Hessische Bauernverband hatte einen Beschluss des Landesagrarausschusses aus dem März des letzten Jahres ausdrücklich unterstützt, den Übergangszeitraum zum Start der neuen GAP-Förderperiode um ein weiteres Jahr zu verlängern.
In engem Austausch mit der WI Bank setzt sich der Hessische Bauernverband mit allen aktuell zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Verbesserung im Antragssystems ein. Zwischenzeitlich konnten schon einige der auftretenden Probleme bei Anmeldung, Passwortzurücksetzung, Geometrien und -Werkzeugen sowie bei der Darstellung von Kulissen behoben werden.