Die schnellste GAP-Novelle aller Zeiten - Deutschland, setz' um!

26.04.2024
Proteste und Verbandsarbeit wirken schnell: Gestern gab es breite Zustimmung des Europaparlaments für die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen in der laufenden Förderperiode. Nichtproduktive Flächen werden wieder zeitgemäß gedacht, GLÖZ-Standards werden flexibilisiert.
Parlament Straßburg Presse
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Ende vergangener Woche hat das EU-Parlament in Straßburg mit einer beeindruckenden Mehrheit mehrere Änderungen im Rechtsrahmen der GAP beschlossen. Der Vorschlag der Kommission, der Mitte März vorgelegt wurde und bereits vom Agrarrat deutlich begrüßt wurde, wurde dann nun im EU-Parlament im Eilverfahren abgestimmt. So konnten die vom Verband eingeforderten Vereinfachungen noch vor den Europawahlen in der letzten Sitzungswoche weiter vorangetrieben werden. Die finale Bestätigung durch den Agarrat gilt nun als Formsache, ist aber für den Abschluss des Verfahrens natürlich zwingend erforderlich.

Nichtproduktive Flächen werden endlich produktionsintegriert gedacht

Ein bedeutender Erfolg für den Berufsstand, der sich von der Orts- bis zur europäischen Ebene hartnäckig dafür eingesetzt hat, ist die dauerhafte Abschaffung der pauschalen Stilllegung von 4 Prozent der betrieblichen Ackerfläche.

Brüssel hat also die Zeichen der Zeit erkannt - das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie, Entlastung und Praxistauglichkeit. Und wie fast immer im EU-Recht gilt: Messen lassen muss sich die nationale Regierung bei der Eins-zu-Eins-Umsetzung der Vorlagen aus Brüssel. Die überreife Streichung der Pflichtbrache sollte also nun genauso wie alle anderen unten dargestellten hierzulande von Bund und Ländern konsequent und uneingeschränkt umgesetzt werden; weitere Erleichterungen mit klarer Zielrichtung Vereinfachung noch folgen.

Das muss sich jetzt ändern! Unsere Forderungen:

GLÖZ 1, Dauergrünlanderhalt - Ihn will doch wirklich keiner mehr!

Die Streichung der EU-rechtlich verankerten 5-Jahres-Regelungen zur Entstehung von Dauergrünland muss nun im Sinne einer praxistauglichen Stichtagsregelung fallen. Die "Pflugregelung" ist Jahren ökologisch, ökonomisch und haftungsrechtlich fragwürdig und überholt

 

GLÖZ 2, Feuchtgebiete und Moore - Mehr Beinfreiheit für Dauerkulturen!

Ermöglichung einer flexiblen und genehmigungsfreien Möglichkeit zur Umnutzung von Dauerkulturen zu Ackerflächen innerhalb der Kulisse

 

GLÖZ 4, Pufferstreifen - mehrwertfreie Doppelregelung!

Das passiert leider viel häufiger als man meinen möchte. Der GLÖZ 4 regelt nichts, was nicht ohnehin schon im nationalen Umwelt- und Wasserrecht geregelt wäre. Entschlacken Sie die GAP-Förderung national wie europäisch!

 

GLÖZ 5, Erosionsschutz - Regenerosivitätsfaktor: Die verbale Monstranz der Überbürokratisierung

Hier legt Deutschland mal wieder einen drauf. EU-rechtlich müsste es gar nicht so komplex sein. Die verpflichtende Anwendung Faktors zur Berücksichtigung der Regenerosivität ist Ausdruck eines viel zu komplex gewordenen Systems, das nur noch einige ausgewählte in den Fachbehörden zu durchblicken vermögen. Die verpflichtende Berücksichtigung gehört wieder gestrichen!

 

GLÖZ 6, Mindestbodenbedeckung - Landwirtschaft arbeitet mit Lebewesen und unter freiem Himmel!

Es wirkt nahezu absurd, derart starre und parxisferne Terminvoraben für eine Berufsgruppe zu diefinieren, die wie keine andere von Wind und Wetter abhängig ist. Wir fordern die Aufhebung von starren Terminvorgaben, festgelegten Zeiträumen und Fristen! Es braucht endlich wieder mehr Verständnis für unseren Beruf und einestärkere Berücksichtigung von Witterungsbedingungen. Die im Laufe des Jahres noch weiter verschärfte Auslegung der Begrünungsregelung gilt es ersatzlos zu streichen; der Umsetzungszeitraum ist auf 30.11 bis 1.2. zu vereinheitlichen.

 

GLÖZ 7, Fruchtwechsel - Flexibel zum Erfolg!

Eine Kulturartendiversifizierung ist Standard in der hessischen Agrarlandschaft und funktioniert ohne feste Zeiträume und Fristen umso besser. Regelungen einer sog. Anbaudiversifizierungen sind denen eines starren Fruchtwechsel vorzuziehen!

 

GLÖZ 8, Nicht-produktive Flächen - moderne Umsetzung vor dem Hintergrund immer weiter wachsender Flächenkonkurrenz

Wir fordern die konsequente Abschaffung der EU-weiten Pflicht zur Stilllegung von 4 Prozent wertvoller betrieblicher Produktionsgrundlage bei gleichzeitigem Erhalt des Schutzes von Landschaftselementen. Deutschland sollte seine nationalen Zusatzregeln in der Schublade belassen - es gilt, der ernährungs- und versorgungspolitischen Verantwortung aller EU-Mitgliedstaaten im globalen Kontext Rechnung zu tragen.

Eine Begrünung von GLÖZ-8-Flächen muss auch noch bis Ende März möglich sein!

 

GLÖZ 9, sog. umweltsensibles Dauergrünland - Pflügen muss wieder gestattet sein

Aufhebung des pauschalen Grünlandumbruchverbots in FFH- und Vogelschutzgebieten. Dies beeinträchtigt nicht den Schutzzweck der jeweiligen Gebiete!

 

 

 

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