HBV positioniert sich zum geplanten Hessischen Naturschutzgesetz
Der HBV kritisiert, dass das Land Hessen ein Vollgesetz erlassen will, obwohl sich das seit 2010 bestehende Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz bewährt hat. Karsten Schmal, Präsident des Hessischen Bauernverbandes, erklärte zu den geplanten Regelungen: „Ein Beteiligungs- und Informationsrecht für uns Landwirtinnen und Landwirte muss sichergestellt werden – wir bekennen uns zu mehr Klima-, Umwelt- und Artenschutz, dabei darf der Blick für die Nahrungsmittelproduktion jedoch nicht aus den Augen verloren werden.“
Angesichts des steigenden Flächenverbrauchs wertvoller landwirtschaftlicher Flächen zugunsten von Verkehr und Siedlung fordert der HBV, dass im HeNatG Möglichkeiten geschaffen werden, auch öffentlich geförderte Naturschutzmaßnahmen als Ausgleichsflächen anzuerkennen, um einen übermäßigen Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche zu vermeiden.
„Der Natur- und Artenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher halten wir es für sinnvoll, dass im Interesse eines effektiven Schutzes der Wildtiere eine landesweite Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit eingeführt wird und so auch die Freizeitnutzer in Feld und Flur in die Verantwortung genommen werden“, sagte Karsten Schmal.
Zudem positioniert sich der Verband klar gegen die im aktuellen Entwurf geplante Ausweitung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf sämtliche Biotope. Eine solche Ausweitung führe zu einem erheblichen Eingriff in den freien Grundstücksverkehr, betonte der HBV-Präsident.
Seine Bewertung zum Gesetzesentwurf: „Wir brauchen mehr Praxisnähe bei Regelungen und weniger Bürokratie sowie Kooperation statt Ordnungsrecht. Damit wir langfristig die Ernährung sichern und gleichzeitig Klima- und Artenschutz fördern können, brauchen wir gemeinsame Lösungen sowie eine Politik mit Maß und Ziel.“