Am 18. November 2024 fand auf dem Betrieb von Volker Lein, Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes, ein Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten Markus Hümpfer (SPD) und dem Landtagsabgeordneten Maximilian Ziegler (SPD) statt. Anlass des Gesprächs war die aktuelle Situation der Biogasanlagen und die Auswirkungen des Solarpaketes I. Neben Volker Lein, Markus Hümpfer und Maximilian Ziegler waren vier weitere Anlagenbetreiber vor Ort.
Das Solarpaket I brachte zahlreiche Veränderungen für die erneuerbaren Energien mit sich. So auch für Biogasanlagen, welche zum Teil jedoch für Hindernisse sorgen.
Das Solarpaket I ermöglicht eine Leistungserhöhung von 75 kW Gülle-Kleinanlagen auf 150 kW. 75 kW-Biogasanlagen sind vor allem auf Milchviehbetrieben zu finden, welche die Wertstoffe, wie Gülle oder Mist in der hofeigene Biogasanlage nutzen und so Strom produzieren. Viele der Anlagen haben grundsätzlich die Möglichkeit mehr Strom zu produzieren, da mehr Gas produziert wird als aktuell in der Stromproduktion verwendet werden darf. Nach dem Solarpaket I kann die Leistung der Anlage auf 150 kW erhöht werden, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Für den zusätzlich erzeugten Strom erhalten die Betriebe jedoch keine EEG-Förderung, sodass ein Leistungserhöhung für viele der Betriebe nicht wirtschaftlich ist.
Zudem wird die EEG-Vergütung an der durchschnittlichen eingespeisten Leistung der letzten drei Jahre bemessen. Baute oder sanierte der Betrieb in den letzten drei Jahren seine Biogasanlage um und verzeichnete damit eine Reduktion der eingespeisten Leistung, da in der Umbauphase keine bzw. weniger Stromproduktion stattfand, sinkt demnach auch die EEG-Vergütung. Der Betrieb stellt sich somit schlechter als vor der Sanierung. Darüber hinaus läuft die Ausnahmeregelung zu Höchstbemessungsleistungen Ende 2024 aus. Ab 1. Januar 2025 sinkt die Höchstbemessungsleistung auf 95 % der installierten Leistung und bringt somit einen weiteren finanziellen Verlust mit sich.
Neben diesen Hürden, benötigen die Betriebe für die Leistungserhöhung eine zusätzliche Baugenehmigung, da der Motor zusätzlich installiert werden muss. Dieses Platzangebot kalkulierten viele Betriebe bereits beim Bau der Biogasanlage mit ein, um flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Der zusätzliche Verwaltungsschritt einer Baugenehmigung behindert die Leistungserhöhung der 75 kW-Biogasanlagen und hemmt zusätzlich die Investitionsbereitschaft.
Neben der genannten Problematik wurde das Ausschreibungsvolumen für die Biomasse thematisiert. Bei der letzten Biomasse-Ausschreibung wurde auf das Volumen von 240 MW 788 Gebote mit einer Gesamtleistung von 742 MW eingereicht. Lediglich 263 Anlagen mit einer Leistung von 243 MW erhielten den Zuschlag. Somit erhält nur ca. jede dritte Anlage eine EEG-Förderung, was zahlreiche Anlagen belastet. Diese Situation wird sich ab 2025 weiter verschärfen, da mehrere hundert Anlagen aus der bisherigen EEG-Förderung auslaufen.
Außerdem wurde bei dem Gespräch die Einsatzstoffproblematik von den Anlagenbetreibern angesprochen. Diese berichten, dass vermehrt Kommunen auf sie zu kommen und nach Möglichkeiten einer effektiven regionalen Verwertung des Grünschnittes und Blätter suchen. Dies ist jedoch rechtlich nicht möglich, sodass die Anlagen diese Stoffe nicht annehmen dürfen.
Was fordern wir?
- Aufstockung des Biomasse-Ausschreibungsvolumens auf mind. 1.800 MW/ Jahr
- Erhöhung des Flexibilitätszuschlags auf 120 €/kW
- Rücknahme der dreijährigen durchschnittlichen eingespeisten Leistung
- Höchstbemessungsleistung auf 100 %
- Befreiung der Baugenehmigung-Pflicht bei einer Leistungserhöhung von 75 kW auf 150 kW
- Vereinfachung der Einsatzstoffproblematik
Was sind die Vorteile der Bioenergie?
- Flexible Stromproduktion durch Gasspeicher
- Stabilisierung des Stromnetzes
- Dezentrale Stromproduktion im gesamten Bundesgebiet
- Wärmeproduktion und Einspeisung in das Nahwärmenetz
- Effiziente Nutzung von Reststoffen
- Einsparung von Kohlenstoffdioxid
- Wertschöpfung in den ländlichen Regionen