Blauzungenvirus (BTV-3) erstmalig in Rheinland-Pfalz nachgewiesen

10.05.2024
BTV-3 Nachweis bei einer Kuh in Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pflanz gilt nicht länger als BTV-frei.
Rinder
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Die oberste Landesbehörde in Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt, dass in der Blutprobe einer Kuh im Landkreis Bitburg-Prüm der molekularbiologische Nachweis von Blauzungenvirus vom Serotyp 3 vom FLI bestätigt wurde.

Dies ist der erste Nachweis von BTV3 in Rheinland-Pfalz. Für empfängliche Tiere aus Rheinland-Pfalz sind damit die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“ nicht mehr gegeben. Rheinland-Pfalz gilt damit, wie zuvor bereits Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und die Hansestadt Bremen nicht länger als BTV-frei.

Empfängliche Tiere, wie beispielsweise Rinder, Schafe und Ziegen können weiterhin ohne weitere Auflagen aus Hessen nach Rheinland-Pfalz verbracht werden.

Bei der Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus Rheinland-Pfalz nach Hessen müssen die folgenden Bedingungen beachtet werden:

Die Tiere wurden mind. 14 Tage lang vor Vektorangriffen geschützt und wurden während dieses Zeitraums mit negativem Ergebnis einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die mind. 14 Tage nach dem Zeitpunkt des Beginns des Schutzes vor Vektorangriffen entnommen wurden.

Dies gilt beispielsweise auch für Tiere, die von Weiden in Rheinland-Pfalz in Betriebe oder auf Weiden in Hessen zurückverbracht werden sollen.