Impfen als einzige Schutzmaßnahme für Nutztierbestände
Die Blauzungenkrankheit (BTV), verursacht durch das Blauzungenvirus (BTV), ist eine Virusinfektion die vor allem Wiederkäuer, wie Rinder und Schafe, betrifft. Besonders relevant für die Tierhaltung in Deutschland ist aktuell der Serotyp 3 des BTV (BTV3), dessen Ausbreitung und potenzielle Auswirkungen dringend Aufmerksamkeit erfordern. Mit Blick auf die bevorstehende Gnitzensaison, die durch die Aktivität von Mücken ein Wiederaufleben der Infektionsgefahr zur Folge haben könnte, wird eine rechtzeitige Impfung zur Verhinderung von Infektionen dringend empfohlen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat hierzu ein Merkblatt veröffentlicht, das sich an Tierhalter sowie Tierärzte richtet (siehe rechts im Downloadbereich). Ziel des Merkblatt ist es, auf die Dringlichkeit der Impfung für BTV3-empfängliche Tiere hinzuweisen, um die Tierbestände zu schützen.
Impfung als wirksame Präventionsmaßnahme
Die Impfung gegen BTV3 ist derzeit die wichtigste präventive Maßnahme zur Vermeidung der Erkrankung und ihrer verheerenden Auswirkungen. Für die Impfstoffe Bluevac-3 (Rinder und Schafe) und Syvazul (Schafe) wird eine zentrale Zulassung voraussichtlich Ende Februar 2025 erfolgen.
Ein weiterer Impfstoff, Bultavo-3, wird derzeit in einem dezentralen Zulassungsverfahren geprüft, das in Zusammenarbeit mit Tschechien durchgeführt wird. Es ist nicht bekannt, wann eine Zulassung erfolgen wird. Alle Zulassungen laufen unter außergewöhnlichen Umständen mit verkürztem Zeitplan und sind daher vorerst ein Jahr gültig.
Für keinen der Impfstoffe gibt es bereits verlässliche Daten zur Dauer der Immunität. Aufgrund dessen wird empfohlen, nach der Grundimmunisierung eine Wiederholungsimpfung vorzunehmen, um die Antikörperspiegel vor der nächsten Mückensaison auf einem hohen Niveau zu halten.
Sobald einzelne Impfstoffe offiziell zugelassen sind, können bereits begonnene Grundimmunisierungen mit anderen, bislang nur gestatteten Impfstoffen noch abgeschlossen werden. Es wird jedoch erwartet, dass ab diesem Zeitpunkt ansonsten ausschließlich offiziell zugelassene Impfstoffe verwendet werden dürfen.
Impfung von Schafen und Jungtieren
Die Grundimmunisierung von Schafen sollte laut Empfehlungen des Nationalen Referenzlabors (NRL) in Form von zwei Impfungen erfolgen. Diese Vorgehensweise zielt darauf ab, eine stabilere Immunität aufzubauen, die nicht nur vor Todesfällen schützt, sondern auch eine mögliche Virämie verhindert. Falls jedoch der Hersteller nur eine Impfung empfiehlt, besteht bei einer zweiten Impfung kein Haftungsanspruch gegenüber dem Impfstoffhersteller.
Für Jungtiere wie Kälber und Lämmer wird ebenfalls eine Impfung empfohlen, jedoch ist zu beachten, dass maternale Antikörper, die von der Mutter auf das Tier übertragen werden, die Antikörperentwicklung beeinflussen können. In der Regel verschwinden diese Antikörper innerhalb der ersten Lebensmonate. Daher sollten naive Tiere – also solche, deren Mutter weder geimpft noch infiziert war – bereits nach einem Monat geimpft werden. Bei Tieren von nicht-naiven Muttertieren, bei denen Antikörper von der Mutter noch vorhanden sind, sollte die Impfung jedoch erst nach 2,5 bis 3 Monaten erfolgen.
Impfstoffe und Wiederholungsimpfung
Es gibt derzeit keine spezifischen Angaben zur Dauer der Immunität der zugelassenen BTV3-Impfstoffe. Für BTV8-Impfstoffe, auf denen die derzeitigen Impfstoffe basieren, ist jedoch in der Regel eine jährliche Wiederholungsimpfung vorgesehen, um die Immunität aufrechtzuerhalten. Obwohl die Antikörperspiegel auch länger anhalten können, wird auch für BTV3-Impfstoffe eine Wiederholungsimpfung im Folgejahr empfohlen. Diese sollte idealerweise vor der Gnitzensaison erfolgen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
BTV12: Eine neue Herausforderung?
In den Niederlanden wurden in einer serologischen Untersuchung 5.500 Proben auf BTV12 getestet, von denen 15 positiv waren. Das Virus wurde isoliert, jedoch zeigt sich bislang keine Anzeichen einer großflächigen Ausbreitung, ähnlich wie es 2008 bei BTV6 der Fall war. Experten erwarten nicht, dass sich BTV12 in ähnlichem Ausmaß wie BTV3 ausbreitet. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise darauf, dass Pharmahersteller einen Impfstoff gegen BTV12 zur Zulassung beantragen werden.
Hessen gibt Zuschuss zur Impfung
In Hessen kann bereits seit Sommer 2024 gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Nach bisherigen Erkenntnissen sind die Impfstoffe allgemein sehr gut verträglich. Das Land gibt zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen, und drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes im Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor.
Tiere, bei denen im vergangenen Jahr die Grundimmunisierung durchgeführt worden ist, sollten in diesem Jahr mit einer einmaligen Impfdosis nachgeimpft werden, um einen ausreichenden Immunschutz zu erhalten.
Fazit
Angesichts der bevorstehenden Gnitzensaison und der damit verbundenen Risiken für eine Wiederverbreitung von BTV3 sollten Tierhalter und Tierärzte die dringende Empfehlung zur Impfung ihrer Tiere ernst nehmen. Der Schutz der Tierbestände vor dem Blauzungenvirus durch rechtzeitige Impfung ist ein entscheidender Schritt, um wirtschaftliche Verluste und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Der HBV setzt sich für die weitere Nutzung aller drei bisher gestatteten Impfstoffe ein, denn gerade Bultavo-3 wurde in Deutschland zu einem Großteil verimpft. Auch die Impfstoffverfügbarkeit sollte berücksichtigt werden, damit die Bestände ausreichend geschützt werden können.