Ausnahmeregelung für Impfstoffe gegen BTV-3 verlängert

22.11.2024
BMEL verlängert Ausnahmeregelung für Impfstoffe gegen BTV-3
Schaf schaut in Kamera
©

Tierhalter können ihre Rinder, Schafe und Ziegen auch weiterhin gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) impfen lassen. Die bis zum 6. Dezember geltende Ausnahmeregelung für die drei bisher gestatteten Impfstoffe wird lückenlos und ohne zeitliche Begrenzung verlängert. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nun auch der Bundesrat zugestimmt.  

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) ist eine virusbedingte Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die insbesondere bei den beiden Letzteren auch tödlich enden. Diese hat darüber hinaus oft schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter. Bislang gibt es gegen diesen Serotyp keinen offiziell EU-zugelassenen Impfstoff. 

Das BMEL hatte daher im Juni per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Mit der nun beschlossenen „Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit“ wird die Möglichkeit einer lückenlosen Anwendung der BTV-3-Impfstoffe über den 6. Dezember hinaus geschaffen. Die erneute Ausnahmeregelung greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

FAQs zur Impfung gegen Blauzunge >>

Tierbestände über Winter vor BTV-3 schützen

Tierhalter sollten die Möglichkeit der Impfung gegen BTV-3 über den Winter unbedingt nutzen (Grundimmunisierung oder Auffrischung) um eine ausreichende Phase der Immunisierung gegen das Virus zu gewährleisten. Bereits im April, je nach Wetterlage, sind die Gnitzen wieder aktiv. Im Jahr 2024 zeigte sich insbesondere bei Schafen, aber auch teilweise bei Rindern und Ziegen, erhebliche Krankheitssymptome mit teilweise letalen Folgen. 

Gegen den kürzlich in den Niederlanden aufgetreten BTV-12 Stamm gibt es bisher keine Impfung. Nicht ganz vergessen werden darf außerdem der BTV-8, der weiterhin in einigen Regionen grassiert.