Dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Milcherzeuger unterstützen will, ist in jedem Fall gut gemeint, jedoch braucht es dafür keine Aktivierung des Artikels 148 Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Dieser sieht vor, dass zwischen Milcherzeuger und Molkerei für einen Großteil der Milch feste Lieferverträge geschlossen werden. Dazu habe ich eine ganz klare Meinung: Zunächst hat sich vergangenes Jahr bereits die große Mehrheit der Teilnehmer als Repräsentanten der deutschen Milchbranche der Milchkonferenz des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegen die Anwendung des Artikels 148 ausgesprochen. Aus gutem Grund, denn der Artikel würde für die Milchbauern lediglich mehr Bürokratie bedeuten – mehr Preissicherheit sehe ich dabei nicht. Der freie Markt regelt den Preis und das sollte auch weiterhin das Ziel sein – politische Vorschriften bringen uns da nicht weiter. Keine Molkerei wird sich konkret in einem Vertrag auf eine Menge oder einen Preis für eine lange Zeit festlegen.
Wieso können hier nicht bereits bestehende Instrumente wie beispielsweise die Preisabsicherung genutzt werden? Dass das BMEL die Regelungen zu Ausnahmen vom Kartellrecht für Nachhaltigkeitsinitiativen gem. Art. 210a GMO nutzen will, sehe ich jedoch positiv. Schon lange fordert der Deutsche Bauernverband eine Grünland-Humusprämie als Öko-Regelung.
Darüber hinaus sind die Schaffung von Zukunftsperspektiven und Planungssicherheit für die Landwirte das A und O. Insbesondere die jungen Landwirte wollen mehr Tierwohl und noch mehr Nachhaltigkeit in ihr Arbeiten integrieren, dafür sind häufig hohe Investitionen in Stallumbauten notwendig. Doch ohne verlässliche Vorgaben, die auch über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren gelten, fehlt ihnen der Anreiz zu investieren. Die Landwirtschaft braucht eine Perspektive, damit wir motiviert die landwirtschaftliche Zukunft gestalten können. Nur so bleibt die Erzeugung qualitativ hochwertiger regionaler Lebensmittel für unsere Gesellschaft in Deutschland auch in Zukunft gesichert.