Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) – wer wird bald mautpflichtig?
Am 01.12.2023 traten Änderungen der Mautregelungen in Kraft. Die Mautgebühren wurden erhöht und ab 01.07.2024 erfolgt eine Ausweitung auf gewerblichen Güterverkehr und auf Fahrzeuge ab 3,5 t.