Ausnahme bodennahe Gülleausbringung ab 1. Februar 2025
23.01.2025
Aufgrund naturräumlicher und agrarstruktureller Besonderheiten können Ausnahmen zur Ausbringungspflicht und alternative Ausbringungsverfahren genehmigt werden. Mit Erfolg konnte der Hessische Bauernverband zu dieser Entscheidung beitragen.