„Bei der Binnendifferenzierung fand kein Austausch mit dem Berufsstand statt. Eine komplexe Modellierung und die fehlende Kommunikation der herangezogenen Daten machen die Ausweisung für Landwirte nicht nachvollziehbar. Die wünschenswerte Transparenz und nähere Erläuterungen stehen noch immer aus“, betonte HBV-Vizepräsident Thomas Kunz. Er überreichte dem Präsidenten des HLNUG, Prof. Dr. Thomas Schmid, ein gemeinsames Positionspapier, in dem darauf hingewiesen wird, dass Gewässerschutz für die hessischen Bauern eine Selbstverständlichkeit ist. In den Roten Gebieten sollten die bewährten Kooperationen zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft vom Land Hessen weiterhin gefördert und Landwirten eine grundwasserschonende Düngeberatung angeboten werden. Freiwilligkeit statt Ordnungsrecht sollte das Ziel. Dazu merkte Schmid an, dass seine Behörde Wasserschutzgebiets-Kooperationen sehr unterstütze. Leider sei es nicht gelungen, diese aus den Roten Gebieten auszuklammern. Die Politik habe nicht mitgespielt. Die Auswahl der Messstellen und die Festlegung der Roten Gebiete basiere auf Vorgaben des Bundes.
Johannes Bauer, Landwirt aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, kritisierte die sehr großflächige Neuausweisung nitratgefährdeter Gebiete in seinem Landkreis und wies darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen innerhalb des gleichen Grundwasserkörpers das zunächst dort ausgewiesene Rote Gebiet zurückgenommen habe. Diese solle auch auf der hessischen Seite erfolgen.
Schmid sicherte zu, dass die vom Hessischen Bauernverband geforderten Messstellen-Daten bis Ende des Monats geliefert würden, ein Großteil sei bereits übermittelt worden. „Alle Daten, die Sie wollten, bekommen Sie. Wir sind öffentlicher Dienst und kein Geheimdienst“, hob der Behördenleiter hervor. Die Landwirte nutzten ausgiebig die Gelegenheit, an konkreten Beispielen darzulegen, dass die Binnendifferenzierung vielfach nicht plausibel und nicht nachvollziehbar ist. Da müsse dringend nachgearbeitet werden.