Änderung der Tierschutztransportverordnung Erhöhtes Mindestalter für den Transport von Kälbern stellt Betriebe vor Probleme

17.08.2021
Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, hat Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz in einem Brief eindringlich gebeten, vor Verkündung der novellierten Tierschutztransportverordnung die Änderungen des Bundesrates einer Prüfung zu unterziehen.
Kalb auf dem Futtertisch
©

Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, hat Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz in einem Brief eindringlich gebeten, vor Verkündung der novellierten Tierschutztransportverordnung die Änderungen des Bundesrates einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Wegen den gravierenden negativen Auswirkungen auf Milchviehhalter und Kälbermäster dürfe diese Verordnung in der vorliegenden Fassung aus Sicht des Bauernverbandes nicht verkündet werden. Schmal kritisiert besonders die kurze Übergangsfrist von nur einem Jahr und fordert eine Verlängerung auf mindestens acht Jahre.

Mit dem einseitigen Vorpreschen des Bundesrates werde der EU-Binnenmarkt erheblich gestört und Marktverwerfungen provoziert, die derzeit noch nicht absehbar seien. Der innerdeutsche Transport von Kälbern unterläge der geänderten Tierschutztransportverordnung (Erhöhung des Mindestalters für Kälbertransporte von 14 auf 28 Tage) – der Export von Kälbern sowie der Transit von Kälbern jedoch nicht. Ein solcher nationaler Alleingang sei umso unverständlicher, als aktuell bereits auf EU-Ebene verschiedene Arbeitsgruppen an Empfehlungen für eine Überarbeitung der EU-Transportverordnung arbeiteten.

Eine Umsetzung des Bundesratsbeschlusses berge erhebliche rechtliche Probleme für notwendige Baugenehmigungen bzw. für Immissionsschutz-Genehmigungen der Betriebe. Die Anhebung des Transportmindestalters würde auf den Milchviehbetrieben zu erheblichen Anpassungsmaßnahmen führen, wobei die Milchviehhalter den Mehraufwand angesichts der Kräfteverhältnisse im offenen EU-Binnenmarkt nicht weitergeben könnten. In diesem Zusammenhang bittet Schmal die Ministerin, sich für eine Kostenbeihilfe seitens des Landes und des Bundes sowie einer Gleichbehandlung innerhalb der EU einzusetzen.