Um diese Förderung zu erhalten, muss die HIT-Stichtagsmeldung für Mutterschafe und -ziegen gemäß Viehverkehrsverordnung bis spätestens 15.01.2023 in der zentralen Datenbank HI-Tier vorgenommen werden. Förderfähig sind weibliche Tiere, die zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres das Alter von mindestens 10 Monaten erreicht haben. Nach dem 15.01.2023 in der HIT gemeldete Tiere sind nicht förderfähig.